Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung sind Immobilieneigentümer und Hausverwalter verpflichtet, Auskünfte über die Bewohner ihrer Gebäude zu erteilen. Neben den wohnungsbezogenen Daten müssen außerdem Name und Vorname von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen, sowie die gesamte Anzahl der Wohnungsnutzer weitergegeben werden. Liegen der Hausverwaltung die Daten über die Bewohner nicht vor, müssen die Eigentümerdaten übermittelt werden.
„Alles in allem kommt in der nächsten Zeit ein immenser Aufwand auf Hausverwaltungen zu, zusätzlich zum intensiven Alltagsgeschäft“, sagt Peggy Kummer-Wich, Gründerin und Geschäftsführerin der Telefonhelden. Mit ihren virtuellen Mitarbeitern kann sie für Entlastung sorgen. „Je nach Bedarf können wir bei der Aktualisierung und Datenpflege unterstützen, die telefonische Erreichbarkeit für Mieter und Eigentümer über den Telefonservice gewährleisten oder bei der Vorbereitung der Nebenkostenabrechnung helfen.“
Erreichbar ist das virtuelle Sekretariat dann zum jeweils gebuchten Zeitraum; bezahlt wird neben einer geringen monatlichen Grundgebühr nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Und datenschutzkonform ist der Büro- und Telefonservice von Telefonhelden außerdem.