Im Gegensatz zu anderen Zutaten dürfen Zusatzstoffe nur nach ausdrücklicher Zu-lassung in Lebensmitteln eingesetzt werden. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird auch die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Stoffe überprüft. Doch trotz aller Tests können einige Verbindungen Verbrauchern durchaus gesundheitliche Proble-me bereiten. So sind zum Beispiel die Farbstoffe mit den E-Nummern E 100, 102, 104, 110, 120, 122, 123, 124, 128, 129, 151, 155, 160 und 180 dafür bekannt, bei entsprechend veranlagten Menschen allergische Reaktionen oder Unverträglichkei-ten hervorrufen zu können.
Doch auch in der Weihnachtsbäckerei sind Farbstoffe nicht unausweichlich. "Auch mit natürlichen Zutaten lassen sich Plätzchen bunt gestalten: Zuckerguss erhält mit Kirschsaft eine rote, mit Pistazienmehl eine grüne und mit Orangensaft eine gelbe Färbung. Und statt bunter und glänzender Zuckerperlen schmücken auch Mandeln, Krokant und Hagelzucker das weihnachtliche Gebäck ," erläutert Laura Groche, Ernährungsreferentin der VERBRAUCHER INITIATIVE.
Ob und welche Farbstoffe in Lebensmitteln enthalten sind, verrät die Zutatenliste auf der Verpackung. Dort sind alle Zusatzstoffe mit ihrer Funktion in Verbindung mit ihrem Namen oder der entsprechenden E-Nummer angegeben. Auf eigenes Wissen ist aber angewiesen, wer wissen will, wie ein solcher Stoff hergestellt wurde, ob zu seiner Herstellung eventuell tierische Rohstoffe genutzt wurden oder Gentechnik zum Einsatz gekommen sein könnte.
Das aktuelle Themenheft Lebensmittelzusatzstoffe stellt die verschiedenen Funktionsklassen vor und informiert über die aktuellen Erkenntnisse zur Sicherheit der Verbindungen. Ausführliche Informationen zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen erleichtern die Entscheidung beim Einkauf. Ein praktischer "Einkaufsführer Lebensmittelzusatzstoffe" zum Heraustrennen rundet das Angebot ab. Die 24-seitige Broschüre kann für 4,00 Euro (inkl. Versand) bei der VERBRAUCHER INITIATIVE, Elsenstraße 106, 12435 Berlin oder unter www.verbraucher.org bestellt werden.