„Die Bundesregierung betreibt Etikettenschwindel, das Verbraucherinformationsgesetz trägt seinen Namen zu Unrecht“, kritisiert die VERBRAUCHER INITIATIVE. Der Bundesverband bemängelt, dass es auch künftig keine Auskunftspflicht für Unternehmen gegenüber Verbrauchern geben wird. Und auch gegenüber Behörden räumt das Gesetz den Unternehmen weitreichende Möglichkeiten zur Auskunftsverweigerung ein.
Ein weiterer Schwachpunkt ist die Beschränkung auf Produkte, die unter das Lebens- und Futtermittelgesetz fallen. Technische Geräte und der gesamte Dienstleistungsbereich bleiben zum Beispiel außen vor. „Das Gesetz besticht allenfalls durch seine Lücken“, so die VERBRAUCHER INITIATIVE.
Auch das Zustandekommen wird von der VERBRAUCHER INITIATIVE kritisiert. Bundespräsident Köhler hatte den Entwurf zunächst wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zurückverwiesen. Danach wurde das leicht modifizierte Gesetz von den Regierungsfraktionen nachts um vier Uhr durch das Parlament geschleust. Einwände von Verbraucherorganisationen blieben ebenso unberücksichtigt wie die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten. „Die Bundesregierung wollte offenbar ein ungeliebtes Gesetzesvorhaben möglichst geräuschlos und schnell abwickeln.“
In den nächsten zwei Jahren wird sich zeigen müssen, ob die zuständigen Behörden ihre Gestaltungsspielräume zugunsten der Verbraucher nutzen. Die VERBRAUCHER INITIATIVE befürchtet, dass Verbraucher, die ihr Informationsrecht künftig in Anspruch nehmen, wie Bittsteller behandelt und kräftig zur Kasse gebeten werden. In Fällen, bei denen die Länderministerien und -behörden künftig von sich aus informieren müssen, ist es weiterhin fragwürdig, ob das kontraproduktive Zuständigkeitswirrwarr nun endlich der Vergangenheit angehört.