Der IT- und IP-Rechtexperte Peter Burgstaller deckte kürzlich auf, dass niemanden in der EU WhatsApp legal nutzt. Bei der Installation der Software müssen Nutzer u.a. den Zugriff auf das eigene Telefonbuch frei geben, um letztlich den Messenger verwenden zu können. Für diesen gilt aufgrund des Sitzes in den Vereinigten Staaten das US-Vertragsrecht. Damit übermittelt jeder WhatsApp Nutzer dem US-Konzern alle gespeicherten Informationen über die eigenen Kontakte automatisch. Laut Datenschutzgesetz benötigt jeder Anwender die Zustimmung der gesamten Kontaktliste zur Datenweitergabe an WhatsApp. Fraglich bleibt, ob die im Telefonbuch befindlichen Personen damit einverstanden sind.
Zum anderen sind laut Burgstaller Vorabgenehmigungen bei den nationalen Datenschutzbehörden zur Weitergabe persönlicher Informationen in die USA zu beantragen. Dies Folgt aus dem Beschluss des Europäische Gerichtshofs mit der Ablehnung des ‚Safe-Harbor‘-Abkommens, da die Daten europäischer Bürger in den Vereinigten Staaten nicht ausreichend geschützt sind. Besonders kritisch betrachtet der Rechtsexperte die Anwendung des Dienstes für die Kommunikation von Lehrern und Schülern, Vereinen sowie in Unternehmen.
Dass eine schnelle Kommunikation auch ohne Datenmissbrauch und Einverständniserklärung möglich ist, beweist der sichere Messenger Chiffry, der in Sachsen-Anhalt entwickelt und betrieben wird. Mit dieser Anwendung können Nutzer abhörsicher telefonieren, verschlüsselte Nachrichten sowie diverse Dateien sicher versenden und empfangen. Sämtliche Mitteilungen werden mit einer modernen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versehen und werden sofort nach der Zustellung vom Kommunikationsserver gelöscht. Dieser befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum In Deutschland. Folglich unterliegt Chiffry dem Bundesdatenschutzgesetz und offeriert eine datenschutzkonforme Kommunikation - ohne Hintertüren. Für Unternehmen bietet dieser Dienst mit dem Qualitätszeichen ‚IT-Security made in Germany‘ eine auf deren Bedürfnisse angepasste Businesslösung an.
Mehr Informationen zur Thematik können Interessenten unter folgenden Link finden:
http://bit.ly/1Tnskrn . Hier thematisierte die Mitteldeutsche Zeitung am 14.05.2016 die geltende Rechtslage zur Installation und Verwendung des Instant Messengers WhatsApp.