Die Bundesregierung investiert beträchtliche Ressourcen in die staatliche Forschungsförderung. Deshalb ist Deutschland in vielen Gebieten in der Forschung Weltspitze. Bei der Überführung dieser Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte dagegen gibt es durchaus Verbesserungspotenzial. Die schnellere Durchsetzung von Innovationen im Markt als Ergebnis einer effizienten und sinnvoll eingesetzten Normung und Standardisierung trägt dazu bei, den Innovationsstandort Deutschland insgesamt zu stärken.
Durch die Zuwendung können Vorhaben gefördert werden, die z. B. folgende Inhalte und Zielstellungen verfolgen:
· Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für den Ergebnistransfer mittels Normung und Standardisierung
· Durchführung von Veranstaltungen, um interessierte Kreise aus Wissenschaft und Wirtschaft frühzeitig hinsichtlich des Normungsbedarfs und des Verwertungspotenzials von Normen und Standards zu informieren bzw. die Fachvertreter und potentiellen Normanwender in Normungsvorhaben rechtzeitig einzubeziehen.
· Durchführung gezielter Maßnahmen zur Entwicklungs- bzw. Forschungsbegleitenden Normung und Standardisierung
· Berücksichtigung von Normung und Standardisierung im Hinblick auf Technologiekonvergenz
· Vorbereitung der Initiierung neuer Normungs- und Standardisierungsvorhaben auf nationaler (DIN/ DKE), europäischer (CEN/ CENELEC) oder internatonaler (ISO/ IEC) Ebene (aufbauend auf normungsrelevanten Forschungsergebnissen)
· Vorbereitung der Einbringung, Vorstellung und Vertretung von Forschungsergebnissen in bereits existierenden sowie neu zu gründenden Normungs- und Standardisierungsgremien unter Berücksichtigung der deutschen Interessen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Zuwendungshöhe pro gefördertem Projekt liegt bei maximal 150.000 EUR. Es wird eine Eigenbeteiligung zwischen 30 % und 50 % gefordert. Die Projektlaufzeit sollte mindestens 6 bis maximal 36 Monate betragen.
Projektanträge können bis Ende des Jahres beim DIN eingereicht werden.
Die entsprechende Förderrichtlinie ist im Bundesanzeiger Ausgabe Nr. 168 vom 6. November 2009 (http://www.bundesanzeiger.de/) veröffentlicht worden und kann auch unter http://www.ebn.din.de/... abgerufen werden.