Die Bundesregierung investiert beträchtliche Ressourcen in die staatliche Forschungsförderung. Während Deutschland dadurch in vielen Forschungsgebieten bereits eine Spitzenstellung einnimmt, muss die Überführung dieser Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte kontinuierlich verbessert werden. Die schnellere Durchsetzung von Innovationen im Markt als Ergebnis einer effizienten und sinnvoll eingesetzten Normung und Standardisierung trägt dazu bei, den Innovationsstandort Deutschland insgesamt zu stärken.
Durch die Zuwendung können Vorhaben gefördert werden, die z. B. folgende Inhalte und Zielstellungen verfolgen:
- Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für den Ergebnistransfer mittels Normung und Standardisierung
- Durchführung von Veranstaltungen, um interessierte Kreise aus Wissenschaft und Wirtschaft frühzeitig hinsichtlich des Normungsbedarfs und des Verwertungspotenzials von Normen und Spezifikationen zu informieren bzw. die Fachvertreter und potentiellen Normanwender in Normungsvorhaben rechtzeitig einzubeziehen
- Durchführung gezielter Maßnahmen zur Entwicklungs- bzw. Forschungsbegleitenden Normung und Standardisierung
- Berücksichtigung von Normung und Standardisierung im Hinblick auf Technologiekonvergenz
- Vorbereitung der Initiierung neuer Normungs- und Standardisierungsvorhaben auf nationaler (DIN/DKE), europäischer (CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene (aufbauend auf normungsrelevanten Forschungsergebnissen)
- Vorbereitung der Einbringung, Vorstellung und Vertretung von Forschungsergebnissen in bereits existierenden sowie neu zu gründenden Normungs- und Standardisierungsgremien unter Berücksichtigung der deutschen Interessen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Zuwendungshöhe pro gefördertem Projekt liegt bei maximal 150.000 EUR. Es wird eine Eigenbeteiligung von 30 % bzw. 50 % gefordert.
Mit der veröffentlichten Neufassung wird die Förderrichtlinie modifiziert. Die Projektlaufzeit wird von drei auf zwei Jahre verkürzt. Projektskizzen können ab sofort bis zum 31. August des jeweils laufenden Jahres beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) eingereicht werden.
Die Förderrichtlinie wurde auf der BMWi-Website veröffentlicht.