- Dritte Sitzung zur Erarbeitung einer ISO-Norm "Golf Services"
- Mindestanforderungen an Golfanlagen festgelegt
- Klassifizierungssystem auf Grundlage des deutschen Vorschlags
Golfanlagen sollen laut einer in Arbeit befindlichen ISO-Norm zukünftig in 3 verschiedene Typen eingeteilt werden, die sich nach den angebotenen Bestandteilen wie Golfplatz, Driving Range, Gastronomie, Umkleiden, etc. richten. Dieses Klassifizierungssystem wurde vom deutschen Spiegelgremium der ISO-Arbeitsgruppe "Golf Services" erarbeitet (ISO: International Organization for Standardization). Die internationale Arbeitsgruppe hatte am 19./20. Oktober in Madrid ihre dritte Sitzung. Die deutsche Expertendelegation überzeugte die Experten der teilnehmenden Länder Spanien, Portugal, Großbritannien, Tunesien und Tschechien von ihrem Klassifizierungssystem, weil Golfanlagen, die international sehr unterschiedlich ausgestattet sind, dennoch eine Teilnahme am Normungskonzept offen steht.
Die Typ-Einteilung dokumentiert, wie viele Angebote eine Anlage hat: Basic: 5, Standard: 11 und Komfort: 14 Bestandteile. Nach erfolgter Typeinteilung soll in einem zweiten Schritt die Qualitätsstufe einer Golfanlage nach in der Norm zu definierenden Anforderungen ermittelt werden. Als Bezeichnung für die Qualitätsstufen sind die Begriffe "Silber", "Gold" und "Platin" gewählt worden. In Zukunft soll ein Golfer beispielsweise bei der Bezeichnung "Golfanlage Typ 'Standard' - Qualitätsstufe 'Platin'" eine Golfanlage mit 11 Bestandteilen von hervorragender Qualität vorfinden. Auf diese Weise lassen sich etwa Preisangebote für Mitgliedschaften oder Golfreisen miteinander vergleichen.
Auch für Golfanlagen bringt die ISO-Norm Vorteile: Eine bessere Vergleichbarkeit mit dem Wettbewerb ermöglicht Transparenz gegenüber Banken, Gesellschaftern, Mitgliedern, Greenfeespielern und Touristen. Die Qualitätsstufe kann auch Teil einer Vermarktungsstrategie werden.
Auf der internationalen Sitzung des ISO Technical Committee 228 Working Group 4 "Golf Services" wurden außerdem Anforderungen an "Golf Academy" und "Golf Professional" definiert. Von der Anforderung, ein Golflehrer müsse eine PGA-Ausbildung haben, wurde abgesehen, um die Neutralität der Norm zu gewährleisten. Weiterhin wurde über Mindestanforderungen an Golfanlagen und ihren Maschinenpark, die Pflege und das Umweltmanagement sowie die Dienstleistungen diskutiert. Diese Aspekte müssen noch im deutschen Spiegelgremium, dem DIN-Arbeitsausschuss "Golf" (NA 112-01-11) besprochen werden.
Die nächste Sitzung des deutschen Arbeitsausschusses findet am 17. Dezember 2009 in Köln statt. Das technische Komitee der ISO plant seine nächste Sitzung für Ende März 2010 in Tunesien.