Reflektierende Kleidung kann auch bei extremen Einsätzen einen ausreichenden Schutz vor Strahlungshitze bieten, da sie Wärmestrahlung reflektiert. So fordert die Norm unter anderem, dass die Schutzwirkung gegen Strahlungshitze bis zum Erreichen eines Temperaturanstiegs unter der Kleidung von 24°C mindestens 120 Sekunden anhalten muss. Im Vergleich dazu beträgt diese Anforderung bei „normaler“ Feuerwehrschutzkleidung nach EN 469 in der höchsten Leistungsstufe nur 18 Sekunden.
Die DIN EN 1486 berücksichtigt Brandschutzkleidung für den gesamten Körper einschließlich Kopf, Hände und Füße und legt Prüfverfahren sowie Mindestanforderungen an für diesen Zweck bestimmte Kleidungsstücke fest. Sie ermöglichen es dem Brandbekämpfer auch hoch riskante Rettungsaktionen vorzunehmen, die zum Beispiel zusätzlich den Gebrauch von Atemschutzmasken notwendig machen.
Gegenüber der Vorgängerfassung aus dem Jahr 1996 wurden einige grundsätzliche Änderungen vorgenommen. So wurden zum ersten Mal Anforderungen an die Beständigkeit gegenüber Waschmittelsubstanzen, an die Nahtfestigkeit, an die Kompatibilität von Kopfschutz und Helm sowie an die Sichtscheibe aufgenommen; bereits bestehende Anforderungen beispielsweise an Fuß- und Handschutz sowie an den Wärmedurchgangswiderstand wurden angepasst.
Weggefallen sind die bisher in der Norm enthaltenen persönlichen Schutzausrüstungen, die den Körper nur teilweise schützen (sog. Form 1 und Form 2) und somit auch nur geringeren Anforderungen genügen mussten.
Ansprechpartner im DIN:
Thomas von Hoegen, Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS)
Tel. +49 30 2601-2829
thomas.hoegen_von@din.de