Abfallentsorgung nach Vorschrift: Für wen gilt die Gewerbeabfallverordnung?
Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) im August 2017 wurde die Grundlage für eine strengere Handhabung der Abfalltrennung in Unternehmen geschaffen. Diese Verordnung verpflichtet Gewerbetreibende, ihre Abfälle in spezifische Kategorien wie Metalle, Bioabfälle, Glas, Holz, Textilien, Papier, Pappe und Kunststoffe zu trennen. Ziel ist es, die Abfallmengen zu reduzieren und die Wiederverwendung und das Recycling zu fördern. Hierdurch können Primärrohstoffe geschont und die Umwelt erheblich entlastet werden.
Die Gewerbeabfallverordnung und die damit verbundene Pflicht zur getrennten Sammlung von Abfällen betrifft alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle, wie Gewerbe- und Industriebetriebe, Handwerksbetriebe, Freiberufler und private und öffentliche Einrichtungen.
Effiziente Lösung mit Gewerbeabfalltonne
Die DINO Gewerbeabfalltonne bietet Unternehmen eine einfache und effektive Möglichkeit, die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfüllen, ohne dass zahlreiche unterschiedliche Abfallbehälter aufgestellt werden müssen. Stattdessen wird der gesamte Gewerbeabfall in einer Tonne gesammelt. DINO übernimmt im nächsten Schritt die Trennung der Abfälle in verwertbare und nicht verwertbare Materialien. Beim anschließenden Recycling arbeitet DINO eng mit spezialisierten Verwertungsanlagen zusammen und kann somit für ein bestmögliches Ergebnis sorgen. Somit trägt jedes Unternehmen, das auf die DINO-Lösung setzt, aktiv zum Umweltschutz bei und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der GewAbfV.
Was ist Gewerbeabfall? Was darf in die Gewerbeabfalltonne von DINO?
In die DINO Gewerbeabfalltonne dürfen ausschließlich gewerbliche Abfälle entsorgt werden, die der Verwertung zugeführt werden können. Dazu gehören Materialien wie Papier, Pappe, Kartonagen, Kunststoffe, Metalle, Glas und Holz. Besonders wichtig ist, dass medizinische Abfälle, belastete Materialien sowie Bioabfälle wie Speisereste nicht mit der Gewerbeabfalltonne entsorgt werden dürfen.
Keine Speisereste! Gastronomiebetriebe beispielsweise müssen Speisereste in separaten Behältern entsorgen, um die Verwertungsquote zu erhöhen und hygienische Standards zu gewährleisten. DINO lehnt daher die Aufstellung von Gewerbeabfalltonnen in Betrieben ab, bei denen ein hohes Risiko von Fehlbefüllungen besteht. Zudem dürfen die Tonne nicht mit Abfällen überfüllt werden, die für das System ungeeignet sind, da dies die Effizienz der Abfalltrennung beeinträchtigt und zu höheren Kosten führen kann. Durch diese klaren Richtlinien wird sichergestellt, dass die Abfalltrennung korrekt erfolgt und die Umweltbelastung minimiert wird.
Ausnahmen und Dokumentationspflichten bei der Gewerbeabfallentsorgung
In bestimmten Fällen kann die getrennte Sammlung von Gewerbeabfällen technisch oder wirtschaftlich unzumutbar sein. Technisch unmöglich ist die Aufstellung von Abfallbehältern beispielsweise an öffentlichen Orten, wie Flughäfen oder Bahnhöfen, wo verschiedene Abfallerzeuger dieselben Tonnen nutzen würden, was eine saubere Trennung erschwert.
Auch wenn der Platz zur Aufstellung getrennter Behälter fehlt, kann eine Ausnahme gemacht werden. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit liegt vor, wenn nur geringe Abfallmengen anfallen (unter 50 kg pro Woche) oder die Kosten für die getrennte Sammlung erheblich höher wären als für eine gemischte Entsorgung mit nachfolgender Vorbehandlung. In solchen Fällen muss die Unmöglichkeit der Getrenntsammlung jedoch gründlich dokumentiert werden.
Diese Dokumentation muss auf Verlangen der zuständigen Abfallbehörden vorgelegt werden und umfasst Nachweise wie Lagepläne, Bildmaterial, Liefer- oder Wiegescheine sowie Entsorgungsverträge. Wird die Dokumentationspflicht nicht erfüllt, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €, während die Nichteinhaltung der Getrenntsammlungspflicht sogar Strafen von bis zu 100.000 € nach sich ziehen kann.
Individuelle Lösungen und Kundenfreundlichkeit
Neben der Gewerbeabfalltonne bietet DINO auch die praktische Papiertonne an, die ebenfalls in den Größen 240 Liter und 1.100 Liter verfügbar ist. Diese Lösung ist besonders für Unternehmen interessant, die neben ihren gewerblichen Abfällen auch große Mengen Papier, Pappe oder Kartonagen entsorgen müssen.
Ein weiterer Pluspunkt von DINO ist die kundenfreundliche Kündigungsfrist: Alle Verträge sind monatlich kündbar, was Unternehmen maximale Flexibilität bei der Auswahl und Nutzung der Entsorgungslösungen bietet. Durch den persönlichen und professionellen Service hebt sich DINO deutlich von anderen Anbietern ab.
Zukunftsweisende Abfallentsorgung mit DINO
Die DINO Containerdienst GmbH setzt mit ihrer Gewerbeabfalltonne auf eine effiziente, umweltfreundliche und kundenorientierte Lösung. Mit der Verpflichtung zur Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung trägt das Unternehmen dazu bei, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und den ökologischen Fußabdruck von Gewerbebetrieben zu minimieren. Dank flexibler Entsorgungsmöglichkeiten und kundenfreundlicher Vertragskonditionen bietet DINO seinen Kunden nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine nachhaltige Entsorgungslösung.
Für weitere Informationen und Anfragen steht das DINO-Team gerne zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können sich über die Webseite informieren und individuell beraten lassen.