- medizinische Elektrothermometer mit austauschbaren Temperaturfühlern
- medizinische Elektrothermometer mit fest angeschlossenem Temperaturfühler
- Infrarot-Strahlungsthermometer für Ohr- und Stirnmessung
Diese Kontrolle ist aber für alle Betreiber verpflichtend, die der Medizinprodukte-Betreiberverordnung unterliegen. Dies sind Krankenhäuser, Pflegedienste, Rettungsdienste und andere.
In unserer modern ausgestatteten Servicewerkstatt führen wir diese Kontrollen schnell und zuverlässig innerhalb von 2 Werktagen durch.
Die Messtechnischen Kontrollen erfolgen entsprechend dem aktuellen Leitfaden (LMKM) der PTB.
Falls nötig und möglich, werden die Thermometer auch kalibriert.
Für die Thermometer gelten folgende Nachprüffristen:
medizinische Elektrothermometer: alle 2 Jahre
mit austauschbarem Temperaturfühler: alle 2 Jahre
Infrarot-Strahlungsthermometer (z.B. Braun Thermoscan): jedes Jahr