Betroffen sind die Geräte, welche bei Firmen, Vereinen, Behörden und Hilfsorganisationen vorgehalten werden. Bisher waren die meisten dieser AED Geräte durch den Hersteller von der STK befreit. Die STK Pflicht gilt nicht für Defibrillatoren, welche im öffentlichen Raum wie z.B. Bahnhöfen und Marktplätzen für den Notfall zur Verfügung stehen.
Im § 11 MPBetreibV heißt es hierzu:
Abweichend von Absatz 1 kann für Automatische Externe Defibrillatoren im öffentlichen Raum, die für die Anwendung durch Laien vorgesehen sind, eine sicherheitstechnische Kontrolle entfallen, wenn der Automatische Externe Defibrillator selbsttestend ist und eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber erfolgt.
Die DISTLER Medizintechnik GmbH führt die geforderte Sicherheitstechnische Kontrolle herstellerunabhängig an AED´s in der eigenen Servicewerkstatt oder vor Ort durch.