Das Beratungsunternehmen doctima unterstützt Maschinenbauer und Importeure ab sofort bei der Erstellung MRL-konformer technischer Dokumentationen. Hierbei sichten die externen Redakteure zunächst den vorhandenen Textbestand und prüfen, welche Dokumentationen bereits MRL-konform sind und welche überarbeitet oder neu erstellt werden müssen. Anschließend übernimmt doctima wahlweise als Komplettdienstleister die Überarbeitung und Erstellung der benötigten Texte oder konzentriert sich auf konzeptionelle Arbeiten wie die Betreuung der internen Redakteure, die Optimierung der Redaktionsprozesse, die Implementierung von Archivlösungen sowie die Definition von Stilvorlagen oder Lektoratsarbeiten.
Vor dem Hintergrund der neuen MRL empfiehlt Johannes Dreikorn Maschinenbauern nachdrücklich, die Texterstellung zumindest in der Anfangsphase professionellen Textern zu übertragen: „Die Rechtssicherheit ist bei einem externen Dienstleister höher“, betont er. „Außerdem dient die Überarbeitung auch als langfristige Weichenstellung. Professionelle Texter gestalten Texte von Anfang an modular und übersetzungsoptimiert, was spätere Adaptionen vereinfacht und erhebliche Einsparungen ermöglicht.“
Die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister bietet zudem viele weitere Vorteile: „Wir analysieren Redaktionsprozesse mit unverstelltem Blick. Dabei fallen uns Optimierungspotenziale auf, die ein Mitarbeiter aufgrund der Innenperspektive nicht sieht. Und wir erschließen unseren Kunden viele neue Tools – etwa die Arbeit mit Styleguides –, die auf Jahre hinaus eine hohe Textqualität der technischen Dokumentation garantieren“, so Dreikorn.
Hintergrund: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die neue Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG wurde vom europäischen Parlament im Mai 2006 verabschiedet und gilt seit Juni 2006 für alle EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland wurde die neue MRL im Juni 2008 mit einer Änderung der Maschinenverordnung (9. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) umgesetzt. Unternehmen müssen die neue Richtlinie spätestens ab dem 29. Dezember 2009 anwenden. Die Richtlinie zielt darauf ab, den freien Warenverkehr für Maschinen, Maschinenanlagen und Bauteile innerhalb der europäischen Union zu erleichtern, nationale Normen zu vereinheitlichen und eine hohe Produktsicherheit und Produktqualität zu garantieren.
Artikel 5 und Anhang VII A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definieren die Anforderungen an die technische Dokumentation im Maschinenbau. Hersteller und Importeure müssen demnach zu jedem Produkt ab Ende 2009 umfangreiche Unterlagen bereitstellen können. Hierzu gehören neben einer Betriebsanleitung in einer EU-Sprache unter anderem eine Beschreibung und eine Übersichtszeichnung der Maschine, Schaltpläne der Steuerkreise sowie Detailzeichnungen, Berechnungen, Versuchsergebnisse und Bescheinigungen, die dokumentieren, dass die Maschine den in der MRL definierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht.
Anhang VII A regelt zudem die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung der technischen Dokumentation. So verpflichtet die MRL die Hersteller, eine natürliche Person als Verantwortlichen für die technische Dokumentation zu benennen und legt Archivierungszeiträume von minimal zehn Jahren fest.