Die doctima GmbH hat ihr Beratungsangebot daher ab sofort um einen MRL-Consulting-Service erweitert. Maschinenbauer und Importeure können dabei ihre technischen Dokumentationen von doctima auf MRL-Konformität prüfen und gegebenenfalls an die neue Norm adaptieren lassen. „Wir analysieren mit den Kunden zunächst die jeweilige Ist-Situation. Dann klären wir gemeinsam, welche Schritte erforderlich sein werden, um die technische Dokumentation im knappen Zeitrahmen an die MRL anzupassen“, erläutert Dr. Nickl. „Je nach Bedarf treten wir anschließend als Komplettdienstleister auf, der die Texte überarbeitet oder von Grund auf neu erstellt. Oder wir konzentrieren uns auf die konzeptionelle Unterstützung – etwa indem wir Redaktionsprozesse optimieren, IT-Tools empfehlen und Stilvorlagen definieren – und überlassen die eigentliche Texterstellung den internen Redakteuren.“
Hintergrund: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die neue Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG wurde vom europäischen Parlament im Mai 2006 verabschiedet und gilt seit Juni 2006 für alle EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland wurde die neue MRL im Juni 2008 mit einer Änderung der Maschinenverordnung (9. Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) umgesetzt. Unternehmen müssen die neue Richtlinie spätestens ab dem 29. Dezember 2009 anwenden. Die Richtlinie zielt darauf ab, den freien Warenverkehr für Maschinen, Maschinenanlagen und Bauteile innerhalb der europäischen Union zu erleichtern, nationale Normen zu vereinheitlichen und eine hohe Produktsicherheit und Produktqualität zu garantieren. Artikel 5 und Anhang VII A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definieren die Anforderungen an die technische Dokumentation im Maschinenbau. Hersteller und Importeure müssen demnach zu jedem Produkt ab Ende 2009 umfangreiche Unterlagen bereitstellen können. Hierzu gehören neben einer Betriebsanleitung in einer EU-Sprache unter anderem eine Beschreibung und eine Übersichtszeichnung der Maschine, Schaltpläne der Steuerkreise sowie Detailzeichnungen, Berechnungen, Versuchsergebnisse und Bescheinigungen, die dokumentieren, dass die Maschine den in der MRL definierten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht. Anhang VII A regelt zudem die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung der technischen Dokumentation. So verpflichtet die MRL die Hersteller, eine natürliche Person als Bevollmächtigten für Dokumentation und technische Unterlagen zu benennen, und legt Archivierungszeiträume von minimal zehn Jahren fest.