Die De-minimis-Beihilfen (= lat. „um Kleinigkeiten“) zur Förderung der Sicherheit im Straßenverkehr sind vom Verbot staatlicher Subventionen ausgenommen, da sie keine Wettbewerbsverzerrung darstellen. Die so geförderten Produkte müssen dafür jedoch nach Einschätzung des BAG eine „besonders hohe Qualität“ vorweisen.
Positivliste des BAG
Das Dortmunder Unternehmen Dolezych arbeitet seit über 85 Jahren erfolgreich daran, die Hebe- und Ladungssicherungstechnik voranzutreiben. Kein Wunder, dass nahezu alle Produkte im Bereich Ladungssicherung und Anschlagmittel in der Positivliste des BAG verzeichnet sind, in der förderungswürdige Maßnahmen und Produktgruppen gelistet sind.
Nicht nur innovative Produkte wie die textile Kette DoNova® erkennt das BAG als „überobligatorische“ Sicherungsmittel an. Nahezu das gesamte Dolezych-Produktportfolio ist bis zu 80 Prozent förderungswürdig. Dazu gehören zum Beispiel Zurrgurte, Zurrpunkte oder rutschhemmende Unterlagen, Netze, Hebebänder oder Lastschlingen.
Förderberechtigt sind Sie als Unternehmer im Güterkraftverkehr, der Eigentümer oder Halter schwerer Nutzfahrzeuge ist (ab 7,5 t). Unterstützt werden sogenannte „überobligatorische Maßnahmen“, also Kauf, Miete oder Leasing zusätzlicher Hilfsmittel, die beispielsweise die Ladungssicherung optimieren.
Wenn das BAG die maximale Förderung genehmigt, müssen Unternehmen also lediglich 20 Prozent der Kosten tragen. Die Kosten für normativ vorgesehene Prüfungen der Produkte sind ebenfalls in der Förderung enthalten.
Auf der Website des BAG können Sie ganz einfach den Antrag für eine entsprechende Förderung stellen.
Ihr Weg zur Förderung
Wie für alle Förderungen gilt auch hier, dass das Bundesamt für Güterverkehr vor dem Kauf den Antrag genehmigen muss!
So geht es:
- Angebot anfragen
- Antrag bei BAG stellen (über eService-Portal)
- Zuwendungsbescheid erhalten
- Produkte kaufen
- Rechnung einreichen (innerhalb von 5 Monaten)
- Die bewilligte Förderung wird Ihnen ausgezahlt (bis zu 80 Prozent)
Sie sind unsicher, ob Sie zuwendungsberechtigt sind? Gehen Sie die Checkliste Punkt für Punkt durch. Treffen alle Merkmale zu, können Sie die Förderung beantragen.
- Sie sind Unternehmer.
- Sie führen Güterkraftverkehr oder Werksverkehr durch.
- Sie sind Eigentümer oder Halter mindestens eines Nutzfahrzeuges, das …
- ein zulässiges Gesamtgewicht ≥ 7,5 t aufweist,
- ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt ist und
- spätestens am 01.12.2020 zugelassen wurde.