1. Autorisierung - durch Kartenleser und Ausweise. Nur wer einen gültigen Ausweis hat, kann die Schleuse öffnen
2. Identifizierung oder Verifizierung - durch ein biometrisches System in der Schleuse wird geprüft, ob die Person, die sich in der Schleuse befindet, tatsächlich autorisiert ist
3. Vereinzelung - durch den Einsatz von Erfassungstechnologien im Innenraum der Schleuse wird festgestellt, ob sich wirklich nur eine Person in der Schleuse befindet.
Herkömmliche Vereinzelungstechnologien wie Kontaktmatten mit unterschiedlichen Zonen oder Gewichtserfassung mit einstellbaren Gewichtsgrenzen bzw. Ist-Gewicht setzen entweder eine Personendatenerfassung voraus oder sind für bestimmte Anwendungen nicht genau genug. Auch bei der Standard-Überwachung mit Videokameras in einer Schleuse wird lediglich ein zweidimensionales Bild mit X und Y-Koordinaten geliefert. Dabei werden zum Beispiel zwei sehr schlanke Personen, die dicht beieinander stehen, als nur eine Person erfasst.
Bei Quattrovision, einer innovative Erfassungstechnologie mit 3-D Auswertung, wird die X und Y-Verschiebung zweier Kameras mit einem neutralen Referenzbild abgeglichen. Durch den Einsatz von vier Kameras in der Schleuse kann eine dreidimensionale Information (X, Y und Z) gewonnen werden. Als Ergebnis entsteht ein Bild, das beide Seiten eines Objektes zeigt. Mit Quattrovision ist keine personenbezogene Datenerfassung erforderlich: Das System berechnet das gelieferte Bild auf humanoide Formen und erteilt die Freigabe für die zweite Tür, wenn die Auswertung eine einzige Person ergibt (ein Kopf, ein Rumpf). Dieser Vorgang dauert lediglich wenige Sekunden und beginnt bereits, wenn die Person die Schleuse betritt. Beim Einsatz des oben beschriebenen 3-stufigen Sicherheitskonzepts in einer Schleuse mit Quattrovision wird eine mit optischen Systemen bislang nicht erreichte Sicherheit bei der Zugangskontrolle erzielt.
Die Quattrovision Technologie wird ab April 2009 für Kaba Schleusen vom Typ Orthos PIL-M01 verfügbar sein.