Anfang August 2013 war die SpaEfV veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Die Durchführungsverordnung beschreibt die Bedingungen für staatliche Vergünstigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs nach §55 EnergieStG bzw. §10 StromStG. Hierzu Tarik Beganovic, DQS-Produktmanager Energie und Klimaschutz: „Die Bundesregierung hatte in 2012 die Fortführung des Spitzenausgleichs bei der Ökosteuer beschlossen, um deutsche Unternehmen auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig zu halten. Zugleich sollten aber auch die energiepolitischen Ziele nicht aus dem Blickfeld geraten. Daher wurde der Spitzenausgleich ab 2013 an die Einführung von Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen und die Einhaltung von Energieeffizienzzielen gekoppelt. Mit der SpaEfV liegen allen Beteiligten jetzt der Fahrplan und die Modalitäten zur Nachweisführung auf dem Tisch“.
Die kostenfreien Informationsangebote der DQS GmbH stellen die Anforderungen der SpaEfV in den Mittelpunkt, thematisieren die Alternativen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), und skizzieren Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 sowie alternative Systeme definiert nach § 3 SpaEfV.
DQS-Webinar Energiemanagement und Spitzenausgleich
12.09.2013, 11.00 bis ca. 12.00 Uhr
Kostenfrei, Anmeldung erforderlich
DQS-Forum Energiemanagement und Spitzenausgleich
21.10.2013 in München, 16.00 bis ca. 19.30 Uhr
Kostenfrei, Anmeldung erforderlich
Anmeldung und weitere Informationen über www.dqs-veranstaltungen.de