Im Einzelnen sind folgende Änderungen absehbar:
- Die Akkreditierung wird "entfristet", so dass die Akkreditierungsurkunden nicht mehr nach 5 Jahren auslaufen können.
- Die bisherige Begutachtung zur Reakkreditierung nach 5 Jahren wird abgelöst durch eine Wiederholungsbegutachtung nach maximal 4 Jahren.
- Bei dieser Wiederholungsbegutachtung am Ende des 4-jährigen Akkreditierungszyklus sollen alle Anforderungen über den gesamten Zyklus geprüft und eine Akkreditierungsentscheidung getroffen werden.
- Zwischenzeitlich wird ergänzend dazu im Abstand von maximal 2 Jahren eine Vor-Ort-Überwachung erfolgen.
- Eine Verkürzung der Intervalle soll bei "instabilen" Konformitätsbewertungsstellen möglich gemacht werden.
- Das Begutachtungsprogramm soll künftig für den gesamten 4-jährigen Zyklus vorab erstellt werden.
- Das neue Konzept soll einheitlich für alle akkreditierten Stellen sein, egal ob Labor oder Zertifizierungsstelle.
- Die Konformitätsbewertungsstellen legen die Korrekturmaßnahmen aus den Begutachtungen künftig nach der Vor-Ort-Begutachtung alleine fest und nicht mehr zusammen mit dem Begutachter während der Begutachtung vor Ort. Damit soll der Zeitdruck genommen werden, so dass sorgfältige Ursachenanalysen durchgeführt werden können.
- Die Begutachtungsberichte sollen künftig weniger ausführlich gestaltet werden. Ausführliche Beschreibungen sollen nur bei Nichtkonformitäten erfolgen.
Neue ISO/IEC 17011 kommt noch in 2017
Es ist absehbar, dass die neue ISO/IEC 17011 noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Die Aktualisierungen betreffen die Konformitätsbewertung und die Anforderungen an die Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren.
Die neue Norm erlaubt beispielsweise auch Fernbegutachtungen und ermöglicht die risikobasierte Anpassung der Überwachungsfrequenz.
Neue Gebührenordnung soll in Kürze vorliegen
Auch die neue Gebührenordnung der DAkkS wird wohl noch in 2017 in Kraft treten. Wie der VUP (Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V.) in einer Pressemeldung am 01.06.2017 mitteilte, wird dazu das Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) geändert, so dass binnen weniger Wochen mit der neuen DAkkS-Gebührenordnung zu rechnen ist. Hierbei soll das Bundesgebührengesetz berücksichtigt werden. Eine entscheidende Änderung wird die weitestmögliche Umstellung auf Abrechnung nach Zeitgebühren sein. Voraussichtlich wird das dazu führen, dass
- die Kosten verursachergerechter auf die akkreditierten Stellen verteilt werden.
- die Größe der akkreditierten Stelle anders gewichtet wird und sich möglicherweise weniger auswirken wird.
- akkreditierte Stellen einen Anreiz erhalten, durch gute Vorbereitung und transparente Dokumentation, den Zeitaufwand der Begutachter und damit die Akkreditierungskosten zu reduzieren.
Fazit:
Seit Gründung der DAkkS gab es keine so gravierenden Umstellungen im Akkreditierungswesen. Zusammen mit der ebenfalls bevorstehenden Neuausgabe der Akkreditierungsnorm ISO/IEC 17025 ist derzeit alles in Bewegung rund um die Akkreditierung.
Akkreditierte Stellen sollten sich daher auf die anstehenden Änderungen vorbereiten.
Gelegenheit dazu bieten wir Ihnen auf folgenden Veranstaltungen:
Forum "Labor- und Qualitätsmanagement" am 27. + 28. Juni 2017 in Saarbrücken
Seminar "Normentwurf zur Revision der DIN EN ISO/IEC 17025" am 29. Juni 2017 in Saarbrücken
Webinar "Was bringt die neue DIN EN ISO/IEC 17025?" am 30. August 2017 (15:30-17:00)