Keine Behörde – trotzdem Formalisierungen
Die vor zwei Jahren gegründete Deutsche Akkreditierungsstelle wird drittelparitätisch von Bund, Ländern und der Privatwirtschaft getragen. Damit ist die DAkkS hoheitlich tätig und unterliegt dem Verwaltungsrecht, was manche Formalisierungen gegenüber den Vorgänger-Akkreditierungsstellen bedingt. Gruppenakkreditierungen sind beispielweise nicht mehr möglich - jede juristische Person muss ein eigenes Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Auch Änderungen im Akkreditierungsverfahren, im Akkreditierungsumfang und in der Akkreditierungsurkunde sind nicht mehr ohne weiteres möglich. Es gibt keinen Vertrag mit der Akkreditierungsstelle mehr, sondern nur noch einen Antrag auf Akkreditierung. Auch die Akkreditierungsurkunde ist nicht mehr entscheidend, sondern der Akkreditierungsbescheid, zu dem die Akkreditierungsurkunde nur noch als Anlage fungiert.
Großer Apparat - Reibungsverluste
Derzeit betreut die DAkkS GmbH mit etwa 1000 Begutachtern rund 4500 Akkreditierungen innerhalb von 94 Fachbereichen. Sie ist in vielen und auch neuen Akkreditierungsfeldern tätig, neben Prüf-, Kalibrier- und medizinischen Laboratorien ist sie auch für Produktzertifizierungsstellen, Managementsystem-Zertifizierungsstellen, Personenzertifizierungsstellen, Inspektionsstellen, Ringversuchsanbieter und Referenzmaterialhersteller zuständig. Die Fachaufsicht wird von sieben verschiedenen Ministerien geführt. Nach Aussage von Steinhorst soll an den internen Abläufen zwischen Begutachtung, Entscheidung und Urkundenausstellung gearbeitet werden, um Verfahren kürzer zu gestalten. Auf die Frage von Dr. Tilman Burggraef vom Verband unabhängiger Prüflaboratorien, ob denn Strukturänderungen vorgenommen werden würden, konnte der DAkkS-Geschäftsführer jedoch nicht konkret eingehen.
Gefahr von Akkreditierungslücken und Unmöglichkeit der Kostenkalkulation
Die offene Fragerunde wurde für vielfältige Anliegen genutzt. Zu kontroverser Diskussion führte der Fall eines Labors, das rechtzeitig vor Ablauf der Reakkreditierungsfrist sein Vor-Ort-Audit erfolgreich absolviert hatte, jedoch die DAkkS es nicht schaffte, bis zum Ablauf dieser Frist die neue Urkunde auszustellen. Die später ausgestellte Urkunde wurde auch nicht rückdatiert, was laut Steinhorst verwaltungsrechtlich nicht möglich sei. Für das Labor einstand so eine Akkreditierungslücke. Ob die DAkkS für eventuelle Folgeschäden, wie etwa Kundenverlust, in Regress genommen werden könnte, wurde nicht geklärt. Die DAkkS hätte dem betroffenen Labor zwar ein Schreiben verfasst, in dem die Situation erläutert wird, aber dies wiederum nur in deutscher Sprache, so dass es für internationale Kunden nicht verwendbar war. Steinhorst empfahl an dieser Stelle Anträge auf Reakkreditierung frühzeitig - mindestens sechs Monate vor Fristablauf zu stellen. Bei Beteiligung von Befugnis erteilenden Behörden, wie z. B. der ZLG, möglichst sogar neun Monate vorher.
Aus dem Publikum wurde an der DAkkS bemängelt, dass die Kosten für Akkreditierung, wegen der Preisbänder in der Kostenverordnung, nicht zu kalkulieren seien. Auch gebe es vorab kein Angebot mehr, sondern nur die Kostenverordnung. Einige Teilnehmer wiesen außerdem darauf hin, dass DAkkS-Rechnungen nicht ausreichend spezifiziert seien. Eine Rechnungsprüfung sei daher kaum möglich.
Neues zum Eichgesetz und zur flexiblen Akkreditierung
Weitere Fragen betrafen das Eichgesetz und die flexible Akkreditierung. Das Eichgesetz werde derzeit überarbeitet, die erste Anhörung dazu erfolgte im April 2012. In absehbarer Zeit solle es in Kraft treten, jedoch „voraussichtlich nicht vor Mitte 2013“, so Steinhorst. Der Leitfaden zur „Flexibilisierung des Akkreditierungsbereichs von Prüflaboratorien und medizinischen Laboratorien“ ist am 14. März durch den Akkreditierungsbeirat bestätigt worden. Seit dem 30. April ist er auf www.dakks.de veröffentlicht. "Alles was wir auf der DAkkS-Homepage publiziert haben, gilt", erklärte der DAkkS-Geschäftsführer.
DAkkS weiter im Fokus
Die DAkkS hat nach mehr als zwei Jahren Aufbauarbeit wohl die Gründungswehen hinter sich gebracht. Jetzt sind anscheinend die „Kinderkrankheiten“ dran. Neben der laufenden Betreuung einer immer größeren Zahl von Konformitätsbewertungsstellen die Standards der Vorgängerinstitutionen zu harmonisieren, die Befugnis erteilenden Behörden einzubinden, dem Verwaltungsrecht Genüge zu tun - und trotz hoheitlichem Auftrag zum markt- und kundenorientierten Dienstleister zu werden, bleibt sich noch auf Jahre eine Herausforderung.
Aus der Aussage „Wir sind keine Behörde und wollen auch keine sein“ schließt Dr. Roman Klinkner, Veranstalter von „Im Fokus DAkkS“, dass es sich Steinhorst nicht bequem machen wolle, sondern diese Herausforderung annimmt und weiter an den Leistungen der DAkkS GmbH arbeiten will. „Dr. Steinhorst hatte die DACH zu einer anerkannten, pragmatischen und flexiblen Akkreditierungsstelle gemacht. Es ist zu hoffen, dass ihm dies auch bei der DAkkS gelingt – soweit der hoheitliche Auftrag das zulässt“, so der Diplom-Chemiker Klinkner.
Das unabhängige Schulungs- und Beratungshaus Klinkner & Partner bleibt am Ball. Die nächste Veranstaltung zum Thema ist das „DAkkS-Anwendertreffen“ in Berlin. Auch dort wird einer der drei DAkkS-Geschäftsführer sprechen: Dr. Frank Salchow, außerdem ein Vertreter des VUP und zwei Referenten von unabhängigen Auftragslaboren. Das DAkkS-Anwendertreffen findet ganztägig am 26. September 2012 in Berlin statt.