Der Winter schlägt erneut mit eisiger Faust zu. Mieter müssen mit steigenden Heizkosten rechnen.
Was tut der Vermieter gegen steigende Kosten ?
Fast vierzig Prozent des gesamten Primärenergiebedarfs der Bundesrepublik werden zur Heizung und Klimatisierung von Gebäuden aufgewendet. Raumheizung, Warmwassererwärmung, Lüften und Kühlen bieten daher ein riesiges Potential für Energieeinsparung.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren – insbesondere im Rahmen der Energie-einsparV - Vorschriften für die Immobilieneigentümer geschaffen, mit denen dieses Einsparpotential gehoben werden soll. Kann das Erfolg haben ? Das Bonner Energie-Institit meint: nein.
Die weit überwiegende Anzahl der Immobilien in Deutschland sind vermietete Bestandsimmobilien. Wer soll das Potential dort heben ? Wer soll investieren, wer einsparen ?
Gem. HeizkostenV ist der Vermieter gehalten, die Energierechnung an den Mieter weiterzureichen.
Dieser bezahlt die Energiekosten. Warum sollte der Vermieter investieren ? Seine Mieter hätten den Nutzen, er nicht. Er darf nach der Gesetzeslage die Energiekostenrechnung nicht einmal pauschal weiterberechnen, um Einsparungen selbst einzustreichen. Daher wird er sich darauf konzentrieren, die Kosten – egal wie hoch - in der Nebenkostenabrechnung von den Mietern in voller Höhe wieder hereinzuholen, statt sie durch eigene Initiative zu senken.
Der Mieter wiederum hat keine große Handhabe, die Kosten zu senken. Zwar kann er durch Absenken seiner Raumtemperaturen und andere Maßnahmen einen gewissen Einfluß auf seine Kosten nehmen. Aber ob das Dach oder die Fassade gut gedämmt ist, die Heizanlagen gut oder schlecht betrieben werden, Lüftungs und Kälteanlagen mit gutem oder schlechtem Wirklungsgrad laufen, darauf hat er keinen Einfluß. Er muß so oder so zahlen, die energetische Effektivität des Gebäudes und seiner technischen Anlagen bleibt ihm auf seiner Rechnung in der Regel verborgen.
Viele Vermieter delegieren den Betrieb der Heizungsanlagen an eine Wartungs- oder Dienst-leistungsfirma. Diese könnte durch eine gute Betriebsführung, durch Ratschläge, oder aus einem eigenen Interesse nach Profilierung die Energiekosten senken. Aber leider ist auch damit nicht zu rechnen. Weniger Heizen bedeutet hier ein höheres Betriebsrisiko, bedeutet eventuell kurzzeitig weniger Komfort und mehr Beschwerden aus der Mieterschaft, bedeutet mehr Aufwand für Justierung und Beschwichtigung. Für diese Firmen ist es bequemer und wirtschaftlicher, mit Energie großzügig umzugehen, statt mit ihr zu geizen. Einsparbemühungen lösen in der Regel auch keine höhere Vergütung aus.
Bleibt der Energieversorger – hat dieser ein Interesse ? Mitnichten. Je mehr Energie er verkauft, desto
mehr klingelt es in der Kasse.
Das Leistungsprinzip, daß derjenige, der sich bemüht, auch den Nutzen seiner Bemühungen haben
soll, ist beim Energiesparen in vermieteten Gebäuden ausgesetzt. Dabei hatte es mit der HeizkostenV so gut angefangen. Seitdem der Heizungsverbrauch der Mieter gemessen wird, in den letzten 30 Jahren, hat sich der spezifische Heizenergiebedarf fast halbiert. Hier hat das Leistungsprinzip ja funktioniert – nach dem Motto: wer zahlt, der spart. Oder anderes gesagt: der Mieter hat getan was er konnte. Der Vermieter nicht - weil es ihm niemand dankt.
Das Einsparpotential, das in den Gebäuden schlummert, kann nur gehoben werden, wenn der
investierende Vermieter auch der Nutznießer der Investitionen ist, zum Beispiel, indem er
die Investition über eine höhere Miete oder aus einer Umlage zurückerhält, oder über eine
Steuerbefreiung finanzieren kann. Das Mittel der Strafe ist weniger tauglich. So sollte der
mit großen Geburtsschwierigkeiten entstandene Energiepaß den Eigentümer mit schlechten
Gebäudeenergiewerten an den Pranger stellen. Die Mieter verhalten sich aber bei Kauf und
Anmietung nicht so wählerisch wie gehofft. So groß, wie dazu nötig, ist das Mietflächen-
angebot nicht. Und vor allem gibt der Energiepaß gar keine Auskunft über die Energiekosten in der zukünftigen Nebenkostenabrechnung – ein gewaltiger handwerklicher Fehler des Gesetz-
gebers, meint das Bonner Energie-Institut.
Nach den Erfahrungen des Bonner Energie-Instituts werden Vermieter aktuell nicht vom Gesetzgeber, sondern eher von eigenen Mietern angeregt, in Energiesparmaßnahmen zu investieren, und zwar durch Protest gegen die Abrechnung oder sogar durch Zahlungsverweigerung. Dieser ist häufig berechtigt, vor allem in großen komplexen Gebäuden, in denen das Vorhalten eines unnötigen, dem Bedarf unangepaßten Wärme- und Kälteangebots keinesfalls eine Seltenheit sind. Mit betrieblichen Maßnahmen, die sehr wenig Geld kosten, aber die Energieverbrauch spürbar senken, kann hier ein Ausgleich geschaffen werden. Zu diesem Zweck berät das Bonner Energie-Institut Eigentümer von Großimmobilien bei betrieblichen Maßnahmen, aber auch gewerbliche Mieter oder Handelsketten bei der Prüfung ihrer Energie- und Nebenkostenabrechnung, und handelt mit dem Vermieter energiekostensparende Maßnahmen aus. Der Einsatz an Kapital für die fundierte Beratung macht dabei nur einen kleinen Teil der Energiekosteneinsparung aus, ist erfolgsabhängig und und kann von Mieter und/oder Vermieter übernommen werden.
Ohne Druck durch den Mieter tut sich derzeit nicht viel beim Energieeinsparen in vermieteten Gebäuden.
Die Bonner Berater mit 30jähriger Erfahrung in diesem Sektor haben es sich zum Ziel gesetzt, Konflikte in konstruktiver Zusammenarbeit zur nachhaltigen Kostensenkung umzuwenden, die allen Parteien einen Nutzen bringt. Win-win für alle, vor allen Dingen aber auch für die Umwelt. So hat jeder Nutzen davon.
Bonn, den 14.12.2010
Bonner Energie-Institut