Die Entscheidung der RegTP bezieht sich auf ein zusätzliches Entgelt im Rahmen des bestehenden Vorproduktes (genannt Z.4: Der Ex-Monopolist kauft hierbei Mehrwertdienstleistungen bei den Mehrwertdienste-Wettbewerbern ein), das für die technische Realisierung von Tarifansagen bei der Anwahl von deren 0190- und 0900-Nummern in Abzug gebracht wird. Die für den Verbraucher kostenfreie, maximal 10-sekündige Tarifinformation vor der endgültigen Durchschaltung zum angewählten Mehrwertdienst ist ein Ergebnis des im August 2003 beschlossenen "Gesetzes gegen den Missbrauch von 0190/0900-Mehrwertdienste-Rufnummern". Da im Falle der Servicenummern 0190 1-9 die Tarifhoheit technisch bei dem Teilnehmernetzbetreiber liegt, aus dessen Netz der Anruf bei einem Mehrwertdienst erfolgt, verpflichtet der Gesetzgeber im Festnetzbereich mit etwa 95% aller Direktanschlüsse die Telekom zur Ansage. Die Kosten für die Preisinformation Telekom-fremder Dienste reicht der ehemalige Monopolist über das Vorleistungsprodukt Z.4 an den Wettbewerber weiter.
Allerdings sicherte die Regulierungsbehörde der Deutschen Telekom mit der Z.4-Entgeltgenehmigung eine direkte Beteiligung an den Mehrwertdienste-Umsätzen der Konkurrenz, da der Ansage-Service für die Dauer des einzelnen Anrufs berechnet wird und nicht für die standardisierte einzelne Ansage. Begründung der Telekom: Die Abrechnung der Vorleistung Z.4 sei technisch ausschließlich mit einem Zeittarif auf Basis der gesamten Verbindungsdauer zu lösen.
"Hier hat sich der Regulierer Sand in die Augen streuen lassen, da die Telekom bei ähnlichen Mehrwertdiensten wie dem Televoting ihren Interconnection-Partnern die Gespräche zum fixen Preis pro Anruf bereits anbietet und abrechnet" so Dr. Christoph Kurpinski, Vorstand des Mainzer Service Providers dtms AG. "Wer sich heute in der Kneipe um die Ecke ein Bier bestellt, zahlt für das Glas Bier und nicht für die Zeit, die er braucht, um es zu trinken. Und er kann sich jederzeit eine andere Kneipe suchen oder sein Bier zuhause trinken. Im Fall der Tarifansagen hat die Regulierungsbehörde dem faktischen Monopolisten erlaubt, sowohl seine Leistung zu definieren als auch faktisch den Preis dafür fest zu setzen. Trotz der schaurig lückenhaften Kostendokumentation folgte der Regulierer den Preisvorstellungen der Telekom fast vollständig. Mit freiem und fairem Wettbewerb hat dies nichts mehr zu tun", so der dtms-Vorstand abschließend.