Der DVS war am 12. März zum jährlichen Gespräch in der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Dort wurde unter anderem auch über die neuen Regelungen zu den BDKS gesprochen. Daher freut es den DVS, dass das Bundesarbeitsministerium einen Entwurf für ein „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ vorgelegt hat, das vom Deutschen Bundestag am 22. April beschlossen worden ist. In dem Gesetz werden die derzeitigen Regelungen zur Maßnahmenzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) neu gefasst.
Dipl.-Ing. Martin Lehmann, Leiter der Abteilung „Bildung und Zertifizierung“ im DVS, sagt zu dieser guten Nachricht: „Wir begrüßen die Planungen des Bundesarbeitsministeriums. Dies ist eine gute Chance, auf die wir im DVS-PersZert-System lange gewartet haben. Die neuen Regelungen werden der Wirtschaft in der aktuell schwierigen Situation zugutekommen.“ Neben der Erhöhung von pauschal 20 Prozent für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sollen Fachkundige Stellen darüber hinaus einen erweiterten Spielraum von 25 Prozent bei der Zulassung von Maßnahmen erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Kostenüberschreitung auf notwendige besondere Aufwendungen bei den Bildungsträgern zurückzuführen ist.
Außerdem ist die Reduzierung der Mindestdauer von Weiterbildungsmaßnahmen für die Wirtschaft von Bedeutung: Die Mindestdauer von Kursen wird nach dem neuen Gesetz von mehr als 160 Stunden auf mehr als 120 Stunden reduziert. Dadurch sind mehr Beschäftigte und Betriebe für die Weiterbildungsförderung erreichbar.