Unterstützt durch mehrere Gespräche mit Beteiligung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), konnte die DVS-Initiative die Verlängerung erfolgreich umsetzen. Damit sind die deutschen Bemessungsregelwerke für vorgefertigte Stahl- und Aluminiumbauteile mit Ü-Zeichen entsprechend den Ausführungsnormen noch bis zum Stichtag anwendbar.
In Deutschland kann seit dem 16. Februar 2011 eine CE-Kennzeichnung von tragenden Bauteilen aus Stahl und Aluminium nach EN 1090-1 erfolgen. Alle Bauvorhaben, die vor dem 1. Juli 2014 begonnen werden, können je nach vertraglichen Festlegungen nach nationalen oder nach europäischen Normen bemessen und ausgeführt werden. Der Zeitpunkt des Abschlusses eines Bauvorhabens ist dabei unerheblich, gültig ist der Starttermin.
Nicht möglich ist es, beide Regelwerke zugleich anzuwenden. So ist zum Beispiel die Bemessung nach Eurocode 3 und eine Ausführung nach DIN 18800-7 nicht zulässig.