DVS-PersZert erfüllt dabei die notwendigen Anforderungen nach § 11 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 für den Geltungsbereich Geräte- und Produkt-Sicherheitsgesetz (GPSG) und der EG-Richlinie 97/23/EG. Das bedeutet, dass DVS-PersZert im Bereich Druckgeräte Personal zulassen darf. Neun DVS-Zertifizierer - davon zwei in der Hauptgeschäftsstelle des DVS - führen zurzeit die Zulassung des Personals für dauerhafte Werkstoffverbindungen an Druckgeräten und Baugruppen durch.
Die Arbeit der Zertifzierer hat sich bewährt. Denn die ZLS hat in ihrem Überwachungsaudit das System der Zertifizierung mit dem dazugehörigen Ablauf und der zentralen Archivierung der Unterlagen bei DVS-PersZert positiv bestätigt. Alle Bildungseinrichtungen können das Produkt des DVS, also die Personalzulassung im Bereich DGRL, unter Absprache mit der Zertifizierungsstelle DVS-PersZert wahrnehmen. Denn durch qualifizierte und zertifizierte Mitarbeiter präsentiert ein Unternehmen seinen Qualitätsanspruch nach außen.
Neu in diesem Jahr ist, dass die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Halle GmbH (SLV Halle) ihre eigenständige Akkreditierung abgegeben und sich dem DVS-PersZert angeschlossen hat. Die SLV nutzt damit die Vorteile einer großen gemeinsamen Zertifizierungsstelle.