Diese aBG beinhaltet nationale Ergänzungen, die in der DIN EN 1992-1-1 und der Produktnorm DIN EN 1168 nicht eindeutig geregelt sind.
So erfolgt der Nachweis der biegeweichen Auflagerung in der aBG weiterhin nach der ungenauen Festlegung, dass die Ausnutzung der Querkrafttragfähigkeit maximal 50% betragen darf.
Bei einer Überschreitung dieses Wertes kann mit den zuständigen Prüfinstitutionen der genauere Berechnungsansatz nach der Gutachterlichen Stellungnahme vom Ingenieurbüro Hegger + Partner GmbH vereinbart werden.