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Herausgeber und Vertrieb:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.,
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Unfälle beim Transport wassergefährdender Stoffe können durch die Freisetzung derselben zu Gefahren für Mensch und Umwelt führen. Maßnahmen zur Beseitigung von wassergefährdenden Stoffen auf Verkehrsflächen dienen zum einem der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Wegen der Toxizität vieler Stoffe müssen die Maßnahmen zum anderen aber auch darauf gerichtet sein, gesundheitliche, ökologische und finanzielle Schäden durch Beeinträchtigung von Boden und Gewässern abzuwehren. Die wasser- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften sind deshalb zu beachten. Das Merkblatt DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“ beinhaltet Empfehlungen und Hinweise zur Abwehr von Verkehrs- und Umweltgefährdungen nach Ölunfällen. Dabei geht es sowohl um die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit als auch um die Bewahrung von Böden, Grundwasser und Oberflächengewässern vor den Folgen von Ölverunreinigungen.
Dem Regelwerk der DWA entsprechend wird zunächst der Geltungsbereich beschrieben und die verwendeten Fachbegriffe erläutert. Mengenmäßig sind Mineralöle und -produkte als Betriebsstoffe und Transportgut von besonderer Bedeutung, daher beschränkt sich das Merkblatt DWA-M 715 weitgehend auf diese Stoffe. In weiteren Kapiteln werden die rechtlichen Grundlagen skizziert und die notwendigen Sofort- und Folgemaßnahmen, die im Falle eines Ölunfalls zu treffen sind, beschrieben. Dabei wird den länderspezifisch und regional unterschiedlichen Zuständigkeiten Rechnung getragen.
Ein nächstes Kapitel widmet sich der Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen. Es werden Anforderungen für den Einsatz von Ölbindemittel dargelegt, wobei die durchzuführenden Maßnahmen aufgelistet werden und die Aussagen zur Eignung und Handhabung von Ölbindemitteln gegeben werden. Erstmals werden auch Reinigungsverfahren mittels Fahrzeugen und Geräten beschrieben, da diese zunehmend an Bedeutung gewinnen. Auch hier werden die durchzuführenden Maßnahmen, die Anforderungen und die Handhabung dargestellt. Hinweise zur Zuständigkeit runden die Thematik ab.
Das Merkblatt richtet sich insbesondere an Feuerwehrangehörige, Vertreter der Wasserwirtschaft, Angehörige von Autobahnmeistereien und Straßenbetriebsdiensten, Angehörige von Straßenreinigungsfirmen sowie Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes, die mit der Ölbekämpfung betraut sind.