Prüfen und Sichern der Anspruchsgrundlage
Abweichung von Bau-IST und Bau-SOLL
Kalkulatorische Grundlagen sichern und vermitteln
Bauzeitnachträge
Mehrforderung gestörte Bauabläufe nach VOB §2(5) (baubetrieblich kalkulatorisch) oder Schadensersatzberechnung nach VOB § 6 (6)
Ausgleichsberechnung nach VOB §2(3) auf Basis der BGH-Rechtsprechung
Formalismus nach VOB
Durchsetzung der Forderung beim Auftraggeber
Alle oben genannten Leistungen werden nicht über Stunden- oder Tageshonorare abgerechnet, sondern rein auf Erfolgsbasis. Gewinnt das Unternehmen, dann gewinnt auch e-cos.
Hierzu braucht es aber juristisch geprägte Kenner der Baubranche, die beide Sprachen verstehen. Teammitglieder der e-cos verfügen über profunde Kenntnisse im Baurecht und über mehr als 10 Jahre Erfahrung im Bereich Vertrags- und Nachtragsmanagement bei namhaften Unternehmen