Echobot nimmt seinen Widerspruch zurück und erhält über einen Kooperationsvertrag die für die Nutzung von Textauszügen aus der SZ erforderlichen und darüber hinausgehende Rechte. Diese erlauben neben der Anzeige der "Text-Snippets" künftig auch den Verkauf von Volltext-Lizenzen der SZ für die Nutzung der Artikel in Pressespiegeln oder auf den Firmenwebseiten der Echobot-Kunden.
Bastian Karweg (Geschäftsführer Echobot) über diese positive Entwicklung: "Entgegen der anfänglichen Schwierigkeiten herrschte schon vom ersten Treffen an eine sehr angenehme und konstruktive Grundstimmung. Ich freue mich, dass wir mit dieser Kooperation nicht nur Klarheit für unsere Kunden, sondern sogar neue Leistungen schaffen, die für beide Parteien wirtschaftlich lukrativ sind."
Hella Schmitt (Geschäftsleitung DIZ München GmbH, Content-Vermarkter der SZ) ergänzt: "Das Landgericht hat unseren Rechtsanspruch auch in dieser Sache bestätigt. Wir hätten es zwar begrüßt, wenn Echobot schon vor seinem Markteintritt mit uns Kontakt aufgenommen hätte, natürlich haben wir aber kein Interesse daran, innovative Startups auszubremsen. Das wollen wir mit dieser Kooperation auch zum Ausdruck bringen."
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