Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1144333

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Ms Jana Klimesch +49 89 58982673

Architekten-Haftung: Vorsicht bei der Zusammenarbeit mit Fachplanern

(PresseBox) (Berlin, )
Architekten sind zwar nicht verpflichtet, die Leistungen von Fachplanern vollständig auf Fehler zu überprüfen. Architekten müssen die Bauherrn jedoch informieren, wenn Fachplaner erforderlichen Leistungen nicht nachkommen. Andernfalls haften die Architekten ebenfalls bei Mängeln.

Dieser Fall war zu entscheiden

Das Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 24.03.2022, Aktenzeichen 14 U 59/17) hatte einen interessanten Fall zu entscheiden. Darum ging es: Für den Neubau eines privaten Einfamilienhauses beauftragte ein Bauherr einen Architekten, sowohl für die Planung als auch für die Bauüberwachung. Gleichzeitig erhielt ein Statiker einen Auftrag für die Tragwerksplanung. Die bautechnischen Überwachung oblag diesem aber nicht, er hatte also nicht die Aufgabe, die Bewehrungsarbeiten zu überwachen. Nach Fertigstellung zeigte sich, dass eine unzureichende Bewehrung zum Verlust der Tragfähigkeit der Garagendecke und der freistehenden Terrassenüberdachung führte. Überdies führte der Statiker keine erforderliche Bewehrungsabnahme durch. Bei der Bewehrungsabnahme, auch Bewehrungskontrolle genannt, wird der Einbau der Bewehrung geprüft und anschließend das Betonieren freigegeben. Ein Teilabriss war unausweichlich. Der Bauherr verlangte daraufhin auch vom Architekten Schadensersatz. Dieser verweigerte die Zahlung. Seine Begründung: Er sei nicht verpflichtet, die Statik zu überprüfen. Überdies müsse er auch nicht für eine Bewehrungsabnahme durch den Tragwerksplaner sorgen.

Die Entscheidung der Richter

Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück in zweiter Instanz. Es sei die Pflicht des überwachenden Architekten gewesen, die Tätigkeit des Fachplaners zu überprüfen. Kommt dieser Experte seinen Pflichten nicht nach, muss der Architekt im Zweifel entsprechende Maßnahmen veranlassen und den Bauherren informieren. Zudem, so der Senat, muss ein Architekt insbesondere in sensiblen Bereichen die Bauabläufe koordinieren. Auch die engagierten Handwerker sind durch Sonderfachleute zu überwachen. Die handwerkliche Leistung ist in technischer Hinsicht zu überprüfen. Zuletzt hätte der Architekt in diesem Fall den Bauherrn darauf hinweisen müssen, die erforderliche Abnahme der Bewehrung nachträglich zu beauftragen.

Das sollten Sie beachten

Das Aufgabengebiet eines Architekten reicht nach dem Urteil weit in die Bereiche der Fachplaner hinein. Bauvorhaben erfordern üblicherweise den Einsatz von Unternehmen, Architekten und Fachplanern zu gleicher Zeit. „Aus diesem Grund gehört es zum Job eines überwachenden Architekten, den Bauablauf zu koordinieren und die übrigen Baubeteiligten zumindest stichprobenhaft zu kontrollieren“, sagt Ecovis-Rechtsanwalt Alexander Ronert in München. Wer darüber hinwegsieht, „geht ein hohes Risiko ein“, warnt der Ecovis-Experte.
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.