Immer wieder kommt es vor, dass Ärzte ein digitales Impfzertifikat ausstellen, ohne die Impfung selbst vorgenommen zu haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie einer anderen Praxis oder einen Impfzentrum geimpft haben. Das Bundesfinanzministerium hat nun in Abstimmung mit den Ländern festgehalten, dass es sich bei dieser Vergütung um freiberufliche Einkünfte handelt. Der Grund: Die Dokumentation einer Impfung ist untrennbar mit der ärztlichen Tätigkeit „Impfung“ verbunden.
Achtung bei Gemeinschaftspraxen
„Gemeinschaftspraxen müssen besonders aufmerksam sein, wenn es um mögliche gewerbliche Einkünfte geht. Diese können nach der ,Abfärbetheorie‘ alle Einkünfte der Praxis gewerblich machen, was zu empfindlichen Gewerbesteuerzahlungen führen kann“, warnt Ecovis-Rechtsanwältin Daniela Groove in München.
Daniela Groove, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht bei Ecovis in München