Dass die Institute mehr Geld für ihre Leistungen verlangen, ist zunächst einmal verständlich. Schließlich müssen sie selbst für ihre Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) einen Negativzins von minus 0,4 Prozent zahlen. Da das Thema Negativzins – von den Instituten meist als „Verwahrgebühr“ bezeichnet – sehr negativ belastet ist, sind Gebührenerhöhungen der vermeintlich leichtere Weg. In der Diskussion sind vor allem die Gebühren für Privatkunden. Doch Firmenkunden sind davon mindestens genauso stark betroffen. Während sich aber Private etwa über die FMH-Finanzberatung, die Konditionen von Girokonten in ganz Deutschland miteinander vergleicht, einen Überblick verschaffen können, ist das für kleine und mittelständische Kunden schwieriger. Hier seien die Konditionen sehr viel individueller, sagt ein Sprecher der BW-Bank in Stuttgart. So werden auch hier keine konkreten Zahlen genannt, nur so viel: In Verbindung mit dem Girokonto für Privat- und Unternehmenskunden wird ein kostenloses Tagesgeldkonto „BW-Cash“ angeboten.
Generell erheben immer mehr Banken eine Gebühr für das Girokonto und sorgen somit für ein monatliches Minus auf dem Kontoauszug ihrer Kunden. Postbank, HypoVereinsbank, die meisten Sparkassen und viele Volks- und Raiffeisenbanken haben solche „Anpassungen“ vorgenommen. Andere, wie die Commerzbank, werben zwar noch mit einem kostenlosen Girokonto, berechnen aber für jede Überweisung in Papierform 1,50 Euro. Bei der Postbank kostet das klassische Konto seit November 3,90 Euro. Für jede Transaktion mit Beleg kommen 99 Cent dazu. Manche Sparkassen sowie Volks- und Raffeisenbanken verlangen auch Gebühren für Daueraufträge, Lastschriften und Kartentransaktionen. Andere, wie die Sparkasse Jena oder die VR-Bank Ostholstein Nord, berechnen sogar für beleglose Online-Überweisungen 19 oder 20 Cent. Besonders weit ging die Volksbank-Raffeisenbank Niederschlesien. Sie zahlt zwar auf das Tagesgeld noch 0,01 Prozent Zinsen. Dafür verlangt sie aber pro Monat eine Kontogebühr von mindestens fünf Euro.
Kunden sollten Gebühren nicht widerspruchslos hinnehmen. Das gilt vor allem für Unternehmen, die schon seit Jahrzehnten enge Verbindungen zu „ihrer“ Hausbank halten, von ihr Kredite bekamen und ihr die Treue hielten, auch wenn manch anderes Institut mit attraktiveren Zinsen lockte. „Wenn Gebührenerhöhungen angekündigt werden, sollte man den Brief nicht weglegen, sondern reagieren“, sagt Ecovis-Wirtschaftsprüfer Peter-Jürgen Hickmann aus München. Die Chancen, dass die Erhöhung rückgängig gemacht wird, stehen gut, wenn nachträglich Geschäftsbedingungen geändert werden, so wie das einige Bausparkassen machen. In einem anderen Fall hat das Landgericht Düsseldorf Anfang Januar entschieden, dass die Sparda-Bank West ihr Girokonto nicht mehr als „kostenlos“ bewerben darf, weil sie für die zugehörige Girocard (früher EC-Karte) ein Entgelt von zehn Euro im Jahr verlangt. „Damit ist dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt worden“, sagt Peter Breun-Goerke, zuständig für den Finanzmarkt bei der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs in Bad-Homburg.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen Gebühren für einzelne Dienstleistungen eingeschränkt oder für unzulässig erklärt. So müssen Institute ihren Kunden einen kostenlosen Kontoauszug zur Verfügung stellen und dürfen keine zusätzliche Gebühr erheben, wenn zum Beispiel eine EC- oder Kreditkarte kaputtgeht.
Natürlich dürfen Banken für ihre Leistungen Entgelte verlangen. Angesichts schwindender Erträge sind sie sogar dazu gezwungen. Doch selbst wenn das rechtens ist, haben Kunden Möglichkeiten, Änderungen zu bewirken. Sie können etwa ihr Nutzungsverhalten ändern und ein für sie günstigeres Kontomodell wählen. Auch die vollständige Umstellung auf Online-Konten ist meist günstiger. „Besonders gut ist die Verhandlungsposition, wenn ein Unternehmen schon lange Kunde ist und auch andere Leistungen in Anspruch nimmt“, erläutert Rainer Priglmeier, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing: Denn solche Kunden verliert die Bank ungern.
Durch die Umschichtung auf das Sparbuch oder Termingeldkonten lassen sich ebenfalls Gebühren senken. Der Nachteil: Das sind Sparprodukte, und dafür müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Geld steht im Bedarfsfall also nicht sofort zur Verfügung. „Erst wenn gar nichts anderes geht, sollte in Verhandlungen auch die Möglichkeit eines Bankwechsels erwähnt werden“, rät Hickmann. Es gibt sogar noch Institute, die kostenlose Girokonten anbieten.
Stressfrei umziehen
Ab 18. September 2017 sind Banken per Gesetz verpflichtet, dem Kunden den Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut zu erleichtern. Sie müssen alle regelmäßigen Buchungen des umzugswilligen Kunden wie Daueraufträge oder Lastschriften an die neue Bank übermitteln. Diese muss anschließend die Zahlungspartner – Versicherungen, Vermieter oder Vereine – über die neue Bankverbindung informieren.
Peter-Jürgen Hickmann, Wirtschaftsprüfer bei Ecovis in München
Rainer Priglmeier, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing