Deshalb hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass der Schenker eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent des Geschenkwerts im Rahmen einer Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt abführen kann", so Thomas Franke, Steuerberater bei Ecovis. In diesen Fällen muss der Beschenkte das Präsent in seiner Buchhaltung nicht als Einnahme erfassen. Andere Regeln gelten für Betriebsveranstaltungen. Hier liegt die Abzugsgrenze bei maximal 110 Euro pro Mitarbeiter, höchstens zweimal im Jahr und einschließlich der auf der Veranstaltung gemachten Geschenke. Und für die Weihnachtsfeier mit Geschäftspartnern sind 30 Prozent der Bewirtungsaufwendungen steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Bei betrieblichen Geschenken ist Vorsicht geboten
Geschenke an Geschäftspartner sind nicht immer und in vollem Maße steuerlich absetzbar
Deshalb hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass der Schenker eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent des Geschenkwerts im Rahmen einer Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt abführen kann", so Thomas Franke, Steuerberater bei Ecovis. In diesen Fällen muss der Beschenkte das Präsent in seiner Buchhaltung nicht als Einnahme erfassen. Andere Regeln gelten für Betriebsveranstaltungen. Hier liegt die Abzugsgrenze bei maximal 110 Euro pro Mitarbeiter, höchstens zweimal im Jahr und einschließlich der auf der Veranstaltung gemachten Geschenke. Und für die Weihnachtsfeier mit Geschäftspartnern sind 30 Prozent der Bewirtungsaufwendungen steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.