Aktuelle Kennzahlen helfen
Die BWA „Spezialauswertung Ärzte“ ist speziell auf die Anforderungen einer Praxis zugeschnitten. So werden nicht nur alle Praxiseinnahmen und -ausgaben aufgelistet, sondern auch die Werte des abgelaufenen Monats sowie kumulierte Werte gezeigt. Des Weiteren werden die Entwicklung des Vorjahres im Vergleich und die davon prozentualen Abweichungen dargestellt. Die grafische Darstellung in Form von Diagrammen verdeutlicht die einzelnen Rubriken der Auswertung. Die Betrachtung ausgewählter Kennzahlen wie Praxiseinnahmen je Arztstunde, Praxisergebnis pro Arztstunde und Mitarbeiterproduktivität kann bei unternehmerischen Entscheidungen des Arztes helfen. „Es ist unerlässlich, sich mit den Ergebnissen der Praxis monatlich bzw. spätestens vierteljährlich zu befassen“, erklärt Stöckner. „Denn nur dann können negative Entwicklungen rechtzeitig erkannt und korrigiert werden.“ Die erste Botschaft einer BWA ist die Betrachtung der Rendite, also das Verhältnis zwischen Praxisergebnis und -einnahmen. Erfahrungsgemäß sollte die Rendite einer Arztpraxis zwischen 50 und 65 Prozent liegen. Im vorliegenden Beispielsfall (siehe Grafik) wurde im laufenden Monat eine Rendite von 49,30 Prozent, kumuliert ein Wert von 60,68 Prozent, erreicht. Weicht die Rendite im laufenden Monat von den kumulierten Werten ab, sollten im zweiten Schritt Praxiseinnahmen und Praxisausgaben betrachtet werden. „Haben sich einzelne Positionen im Vergleich zu anderen Monaten stark verändert, sollte immer nach den Ursachen dieser Veränderungen geforscht werden“, sagt Ecovis- Steuerberaterin Stöckner.
Entwicklungen im Blick haben
Im Beispielsfall sind die Praxiseinnahmen gestiegen, im Gegenzug aber auch die Praxisausgaben. Besonders auffällig sind hierbei die erhöhten Personalkosten. Es wäre zu prüfen, ob zusätzliches Personal eingestellt wurde, ob es Veränderungen bei der Arbeitszeit des Personals gab, ob Leistungsprämien oder ein 13. Monatsgehalt gezahlt wurden. Erfahrungsgemäß sollten die Personalkosten in der Arztpraxis zwischen 15 und 25 Prozent liegen. Im dritten Schritt ist die Entwicklung des Praxisergebnisses zu betrachten. Praxisinhaber sollten sich hier die Fragen stellen, ob sie mit dem Erreichten zufrieden sind, ob sie davon ihren Lebensunterhalt bestreiten können und ob das erzielte Ergebnis auch Reserven für betriebliche Investitionen bietet. Dabei sollte auf keinen Fall vergessen werden, dass aus dem Praxisüberschuss auch Steuern und Beiträge für die Altersvorsorge zu zahlen sind.
FAZIT:
”Nehmen Sie sich jeden Monat ein paar Minuten Zeit, um die Ergebnisse Ihrer Praxis zu betrachten“, rät Stöckner. „Wenn nötig, kann Ihnen dabei auch Ihr Steuerberater als Experte mit guten Vorschlägen und kritischen Anmerkungen zur Seite stehen.“