Unter welchen Voraussetzungen Betriebsfeiern absetzbar sind
Arbeitgeber können grundsätzlich zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr absetzen. Dabei gilt:
- Pro Veranstaltung ist der Betrag von 110 Euro brutto je Veranstaltung und pro Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.
- Die Betriebsfeier muss allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Unternehmens offenstehen. Nur dann gewährt der Fiskus den steuerlichen Freibetrag. Handelt es sich um ein größeres Unternehmen, dann muss die Feier den Beschäftigten zumindest eines bestimmten Betriebsteils oder einer Abteilung offenstehen.
Gilt die 2G-Regel und sind Mitarbeiter nicht geimpft, können sie an der Weihnachtsfeier nicht teilnehmen. „Aus unserer Sicht ist das kein Ausschluss von Mitarbeitern, der die Steuerfreiheit beeinträchtigt“, sagt Steuerberater Markus Milde in Elsenfeld, „denn 2G dient nicht der Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen, sondern dem Infektionsschutz.“