Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag beschlossen, dass Mitarbeiter ein Recht auf befristete Teilzeit bekommen. Und zwar ohne, dass sie dafür Gründe angeben müssen. Das Recht auf befristete Teilzeit ist ein Zusatz im bisherigen Teilzeit- und Befristungsgesetz und heißt Brückenteilzeit.
Für welche Betriebe die neue Brückenteilzeit wie gelten soll:
- Kleine Betriebe bis 45 Mitarbeiter sind vom sachgrundlosen Recht auf befristete Teilzeit ausgenommen.
- Für Betriebe mit 46 bis 200 Mitarbeitern sieht das Gesetz eine Quote vor: Damit sich nicht die gesamte Belegschaft in die Teilzeit verabschiedet, soll nur jeder 15. Mitarbeiter das Recht auf Teilzeit bekommen.
- In Großbetrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern besteht der Anspruch auf Brückenteilzeit uneingeschränkt für die gesamte Belegschaft.
Die Teilzeit kann zwischen einem und fünf Jahren dauern. Beantragen können sie Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Warum die Mitarbeiter die Arbeitszeit verringern wollen, müssen sie nicht angeben. Den Antrag auf Teilzeit müssen die Mitarbeiter mindestens drei Monate vor der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit stellen. Eine neue Brückenteilzeit ist nach Ablauf eines Jahres nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit erneut möglich.
Bisheriges Recht auf Teilzeit – das Teilzeit- und Befristungsgesetz:
Schon bisher hatten Mitarbeiter ein Recht auf Teilzeit. Dieses war bislang an zwei Bedingungen geknüpft:
- Das Arbeitsverhältnis musste schon länger als sechs Monate bestehen und
- der Arbeitgeber musste mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen.
Da das Thema Teilzeit nicht komplett neu ist, rät Roloff, dass Betriebe, wenn möglich, auch andere Lösungen zulassen. „Flexible Arbeitszeitmodelle oder Jahresarbeitszeitkonten können eine Überlegung sein, dann vermeiden die Mitarbeiter auch, dass sie wegen der Teilzeit weniger verdienen“, sagt er und rät, „und vor allem miteinander reden.“ Denn für die Betriebe sei es einfach teuer, wenn sie voll ausgestattete Arbeitsplätze vorhalten und dafür auch Raummiete bezahlen müssen.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.