„Daran wird sich bis 2013 auch nichts ändern“, ist sich Peter Knop, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis, sicher. Aus gutem Grund: Obwohl laut Gesetz die E-Bilanz schon 2013 starten soll, heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), dass es „nicht beanstandet“ wird, wenn erstmals 2014 die E-Bilanzen für die Geschäftsjahre eingereicht werden, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen – also für das kalendergleiche Geschäftsjahr 2013 und folgende.
Buchhaltungssystem und -software checken
„Diese Schonfrist sollten die Unternehmen nutzen, um sich auf die E-Bilanz vorzubereiten, sodass 2014 von ihrer Seite alles klappt“, erklärt Knop. Denn allein die Muss-Angaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Ergebnisverwendung gehen nach den bisherigen Entwürfen der Finanzverwaltung weit über die Zahl der möglichen HGB-Positionen hinaus. Wenn nicht gleich eine Steuerbilanz erstellt und eingereicht wird, müssen auch die steuerlichen Modifikationen gegenüber der Handelsbilanz (insbesondere eine Überleitungsrechnung) übermittelt werden. Zusätzliche Pflichtangaben müssen Einzelunternehmen und Personengesellschaften machen.
Die E-Bilanz bringt höhere Anforderungen an die Finanzbuchhaltung (Fibu) mit sich. Dies gilt vor allem für Unternehmen, die ihre Buchhaltung selbst erledigen. So ist mit Blick auf die Pflichtangaben zu prüfen, ob der verwendete Kontenrahmen und das Buchhaltungssystem dem von der Finanzverwaltung verlangten Mindestumfang gerecht werden. „Nur so lassen sich die geforderten E-Bilanz-Details schon in der laufenden Buchführung berücksichtigen und damit kostspielige Nacharbeiten für den Jahresabschluss vermeiden“, mahnt Ecovis-Experte Knop. Ohne Hilfe eines Steuerfachmanns wird es bei der Fibu-Anpassung kaum gehen; denn der Laie wird sich in der sogenannten Taxonomie, dem 4.800 Zeilen umfassenden Datenschema für die E-Bilanz, nur schwer zurechtfinden.
„Auch die Software für die Finanzbuchhaltung muss an die E-Bilanz-Anforderungen angepasst werden“, erklärt Christian Brion, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis. „Manche Anbieter, nicht nur kleinere Softwarehäuser, tun sich damit noch schwer“, weiß Brion. Keine Sorgen müssen sich Firmen machen, die ihre Buchhaltung von ihrem Ecovis-Steuerberater und der verwendeten Software erledigen lassen. Denn der IT-Dienstleister für Steuerberater und deren Mandanten ist als Teilnehmer der E-Bilanz-Pilotphase bestens gerüstet.
Die Ecovis-Software ist auch XBRL-konform. Diesen Datenaustausch-Standard schreibt die Finanzverwaltung für die elektronische Übermittlung der detaillierten Bilanzdaten vor. XBRL (für „Extensible Business Reporting Language“) hat übrigens den Vorteil, dass es sich mehrfach nutzen lässt, nämlich schon zur Erstellung der Jahresabschlüsse und auch für deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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