24,1 Prozent auf rund 273 Millionen Euro. Zwei Drittel des Zuwachses trugen Neuzugänge bei, in einigen Ländern verzeichneten die Ecovis-Partner aber auch beeindruckende Mandatsgewinne. Inklusive USA übersprang Ecovis erstmals die 400-Millionen-Euro-Marke. Inzwischen ist Ecovis außerhalb Deutschlands in 55 Staaten vertreten. Neu hinzu kamen seit Anfang 2013 Australien, Brasilien, Israel, Liechtenstein, Neuseeland und Uruguay.
In Deutschland resultiert das Umsatzplus zum größeren Teil aus dem internen Wachstum der bestehenden Ecovis-Kanzleien. Sie konnten nicht nur neue Mandate gewinnen, sondern verzeichneten auch eine wachsende Nachfrage im Standardgeschäft, speziell durch die E-Bilanz, sowie eine erweiterte Nachfrage aus dem bestehenden Mandantenkreis. Hier schlug unter anderem der „Hoeneß-Effekt“, also die Flut von Selbstanzeigen wegen bisher verheimlichter Kapitalerträge auf Auslandskonten, zu Buche. „Zunehmend nehmen unsere Mandanten auch qualifizierte Beratung über die klassische Steuerberatung hinaus in Anspruch“, sagt Alexander Weigert, Vorstandsmitglied von Ecovis.
Ein Indiz dafür: „Besonders gut haben sich die Standorte entwickelt, an denen alle vier Professionen – Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- sowie Unternehmensberatung – vor Ort eng zusammenarbeiten“, sagt Alexander Weigert. „Dort können unsere Kunden unmittelbar spüren, dass wir unser Leistungsversprechen – persönliche Beratung mittelständischer Unternehmer auf Augenhöhe mit hoher fachübergreifender Kompetenz zu verbinden – wirklich erfüllen.“ In diesem Sinne gilt weiter die Devise: „Unser Ziel ist es, nicht nur nach Köpfen, sondern vor allem qualitativ und ergebnisorientiert zu wachsen.“
In der Wirtschaftsprüfung konnte Ecovis 2013 bei einer vom Deutschen Institut für Servicequalität (DISQ) durchgeführten Studie mit der Auszeichnung „Bester Wirtschaftsprüfer für den Mittelstand“ punkten. Im Test wurde die Servicequalität der zehn größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (nach Mitarbeiter- und Umsatzzahlen, Stand 2011) aus Mandantensicht beurteilt. „Durch das hervorragende Testergebnis wurden“, so Weigert, „mehr Unternehmen auf uns aufmerksam, so dass wir die Gelegenheit erhielten, an mehr Ausschreibungen für Wirtschaftsprüfungsaufträge teilzunehmen.“
Weiter kontinuierlich aufwärts entwickelte sich 2013 auch der Bereich Unternehmensberatung. Über die Haupttätigkeitsfelder Restrukturierung und Sanierung sowie Finanzberatung rund um den Firmenkredit hinaus deckt sie ein breitgefächertes Spektrum ab – von der Fördermittelberatung über die Immobilienbewertung bis zur Neuorganisation der Logistik.
„Ein Thema, das immer noch viel Potenzial hat“, ist laut Weigert die externe Nachfolgeregelung per Unternehmenskauf und -verkauf. „Große Bedeutung messen wir zudem der Digitalisierung im Mittelstand bei.“ Ecovis Consulting wird sich speziell dafür ab Herbst personell verstärken.
Immer öfter profitiert Ecovis in Deutschland bei der Gewinnung neuer Mandanten von der starken internationalen Präsenz. Mittelständische Unternehmen, die ins Ausland gehen und dort Ecovis-Partnerkanzleien als Berater schätzen gelernt haben, wechseln auch hierzulande zu Ecovis. „Wir haben hier die Chance, erfolgreiche mittelständische Unternehmen als Mandanten zu gewinnen“, erklärt Alexander Weigert.
Ähnliche Synergieeffekte sind auch international zu beobachten. „Immer mehr Unternehmen, die mit Ecovis in einem Land gute Erfahrungen gemacht haben, wenden sich auf der Suche nach einem Beratungspartner in einem anderen Land gleich direkt an die dortigen Kollegen“, sagt Professor Dr. Peter Lüdemann, Vorstandsmitglied von Ecovis.
Zum internationalen Wachstum trugen einige größere Neuzugänge im Partnernetzwerk entscheidend bei: im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Australien sowie in Peking als zweitem chinesischen Standort, die Anwaltsfirma Boodle Hatfield in London und der Wechsel zu einem deutlich größeren Partner in Italien, der fachübergreifende Betreuung auf den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaftsprüfung bietet.
Dem weltweit starken Honorardruck im Bereich Wirtschaftsprüfung, über den etwa die Fachzeitschrift „International Accounting Bulletin“ (IAB) berichtet, sieht sich Ecovis weniger ausgesetzt. „Davon sind vor allem die Big Four betroffen“, erklärt Professor Lüdemann. „Der Unterschied liegt darin, dass die Overhead-Kosten, die bei den großen Vier rund 40 Prozent ausmachen, bei uns deutlich niedriger liegen.“
Gute Chancen also für die weitere internationale Expansion, die zwei Schwerpunkte hat:
• die geographische Abrundung in Asien, aber auch Latein- und Nordamerika; hier führt Ecovis Verhandlungen mit Kandidaten in Thailand, den Philippinen und Kambodscha, Chile, Peru und Kanada;
• die Schließung von Lücken in der Wirtschaftsrechts-Beratung in Ländern, in denen Ecovis noch keinen Partner auf diesem Gebiet hat; hier verhandelt Ecovis derzeit mit Anwaltskanzleien in Belgien, Frankreich und Japan.
Auf der anderen Seite internationalisiert sich auch die Steuerpolitik immer mehr. Weltweit wächst der Druck des Fiskus auf Steuerhinterzieher, die auf Konten im Ausland Kapitalerträge verbergen, und auf Konzerne, die durch Gewinnverlagerung Unterschiede in den nationalen Steuersystemen ausnutzen und so ihre Steuern legal minimieren. Denn angesichts wachsender Staatsschulden sind die Finanzminister mehr denn je darauf bedacht, dass mehr Geld hereinkommt. Bei ihrem Kampf gegen die Steuerflucht finden sie zunehmenden Rückhalt in der Bevölkerung, die es nicht mehr akzeptiert, dass die große Mehrheit der Steuerzahler die Zeche dafür zahlt, dass einzelne Staaten von ihrer Rolle als Steueroasen profitieren. „Hier ist weltweit ein Umdenken im Gange“, sagt Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstandsmitglied von Ecovis.
Bei den grenzüberschreitenden Kapitalerträgen ist der Feldzug gegen die Steuerflucht bisher am weitesten fortgeschritten. In der EU wurde die Zinsrichtlinie verschärft; als letzte Staaten haben sich Luxemburg und Österreich dem automatischen Informationsaustausch von Kontodaten und Zinserträgen angeschlossen.
Ausgenommen bleiben weiterhin Dividenden, Kursgewinne aus Aktiengeschäften und Fonds, die überwiegend in Aktien investiert sind. Diese Lücke wird erst das von der OECD ausgearbeitete Abkommen über den internationalen Informationsaustausch von Finanzkonten schließen. Immerhin haben schon mehr als 40 Staaten, darunter auch Singapur und die Schweiz, ihre Unterschrift zugesagt.
„Je mehr Länder sich am Datenaustausch beteiligen und je effizienter er wird, desto schwieriger wird es, Kapitalerträge auf Auslandskonten zu verstecken“, sagt Dr. Ferdinand Rüchardt. „Damit hat irgendwann die Abgeltungsteuer, die als Anreiz zur Steuerehrlichkeit eingeführt wurde, keine Daseinsberechtigung mehr. Dazu kommt, dass die Diskussion um die damit verbundene Verteilungsproblematik immer lauter wird – also um die Frage, ob es gerecht und verfassungskonform ist, dass Einkünfte aus Kapitalerträgen geringer besteuert werden als aus Arbeit.“
„Allerdings ist bei der Abschaffung der Abgeltungssteuer darauf zu achten, dass keine volkswirtschaftlich schädlichen Nebenwirkungen auftreten“, mahnt Rüchardt. Wenn nämlich Dividenden und vergleichbare Ausschüttungen auf GmbH-Anteile voll zum persönlichen Steuerersatz versteuert würden, wären Kapitalgesellschaften benachteiligt. Denn die Gewinne, aus denen sich die Ausschüttungen speisen, unterliegen auf der Ebene der Gesellschaften schon der Körperschaft- und Gewerbesteuer – eine Belastung von rund 30 Prozent. Bei einem hohen individuellen Steuersatz würden daher die Gewinnausschüttungen kumuliert über Gebühr belastet. „Für mittelständische Unternehmen in der Rechtsform der GmbH wäre das ein Fiasko“. Und auch die verstärkte Aktienanlage, die angesichts der Magerzinsen für Bankeinlagen und erstklassige Anleihen für die Vermögensbildung und Altersvorsorge sinnvoll wäre, würde dadurch behindert.
„Um die negativen Nebenwirkungen zu vermeiden, müsste der Gesetzgeber entweder das Teileinkünfteverfahren für alle Bezieher von Beteiligungserträgen einführen (heute können dafür meist nur Aktionäre und GmbH-Gesellschafter mit einem Kapitalanteil von mindestens 25 Prozent optieren) oder wie ganz früher zur Anrechnung der Körperschaftsteuer zurückkehren“, fordert Ecovis-Vorstand Rüchardt.
Immer weniger Verständnis haben die meisten Industrienationen und ihre Bürger auch dafür, dass Gewinne, die große internationale Konzerne in ihrem Land erwirtschaften, steuerfrei bleiben, weil ihnen andere Staaten legale Steuerschlupflöcher bieten und sich damit Standortvorteile verschaffen. „Das bedeutet“, so Rüchardt, „die mittelständischen Unternehmen und fleißig Leistung bringenden Arbeitnehmer kommen letztlich als Steuerzahler für die Steuerausfälle auf, die durch die Gewinnverlagerung der Konzerne entstehen.“
Insofern begrüßt er die Initiativen der EU-Kommission und der OECD, solch aggressiven Steuerplanungen einen Riegel vorzuschieben. Einen ersten Schritt hat die EU mit der Verschärfung der Mutter-Tochter-Richtlinie gemacht. Diese sollte eigentlich eine Doppelbesteuerung vermeiden, wenn ein Konzern in mehreren EU-Staaten mit Gesellschaften vertreten ist. In der Praxis wurde daraus oft eine doppelte Nichtbesteuerung, weil die Konzerne Unterschiede in den nationalen Steuersystemen ausnutzten.
Konkret operierten sie dabei mit so genannten Hybridanleihen. Damit gewährt die Konzernmutter einer Tochter in einem anderen EU-Land Kredit, den diese aus ihren Gewinnen zurückzahlt. Der Vorteil: Die Tochter kann die Kreditrückzahlungen in ihrem Sitzland als Zinsaufwand steuerlich absetzen. Dagegen gelten sie bei der Muttergesellschaft, wenn sie im richtigen EU-Staat sitzt, als steuerfreie Dividende. Dieser Praxis soll die Novellierung der Mutter-Tochter-Richtlinie künftig den Boden entziehen.
„Damit ist aber nur eines der legalen Steuerschlupflöcher geschlossen, und das auch nur innerhalb der EU“, betont Dr. Rüchardt. So können zum Beispiel US-Konzerne wie Apple, Google oder Starbucks weiter eine komplizierte Konstruktion via Irland, eine Karibik-Steueroase und die Niederlande nutzen, um mit Hilfe von Lizenzzahlungen den international zu versteuernden Gewinn kräftig zu drücken. Und bei Amazon werfen die nationalen Tochtergesellschaften nur magere Erträge ab, weil sie als reine Servicegesellschaften fungieren, die Verkäufe jedoch über eine Auslandstochter steuersparend abgerechnet werden.
„Mit den Mitteln des nationalen Steuerrechts ist solchen Praktiken kaum beizukommen“, erklärt Dr. Rüchardt. Zum Beispiel ist in vielen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, dass Deutschland kein Besteuerungsrecht an Lizenzzahlungen hat, die ins Ausland fließen. Daher kann auch ein Missbrauch nicht unterbunden werden. Und die Bestimmungen zur Wegzugsbesteuerung treffen nur Unternehmen, die bereits ihren Sitz im Inland haben, und bleiben daher wirkungslos, wenn ausländische Unternehmen ihre Aktivitäten in Deutschland von vorneherein steuersparend organisieren.
Zudem besteht die Gefahr, dass einseitige nationale Maßnahmen auch Unternehmen treffen, die der Fiskus eigentlich gar nicht im Visier hat. Ein Beispiel dafür ist die Zinsschranke, zu der unter anderem ein großes schwedisches Unternehmen den Anstoß gab. Dieses hatte seine Vertriebstöchter mit überreichlich Fremdkapital ausgestattet, um über die Zinszahlungen in großem Stil Gewinne zu verlagern. Unter der Zinsschranke müssen jedoch unter Umständen auch inländische Unternehmen leiden, die nichts Derartiges im Schilde führen.
Ecovis-Vorstand Rüchardt warnt daher im Hinblick auf die OECD-Initiative vor Verschärfungen im nationalen Alleingang, die eher dem Mittelstand schaden könnten. „Sinnvoll ist nur ein gemeinsames Vorgehen auf internationaler Ebene. Die OECD hat mit ihrem Aktionsplan gegen Aushöhlung der Besteuerungsgrundlagen und Gewinnverlagerung (englisches Kürzel: BEPS) den Finger in die Wunden gelegt, aber die Staaten müssen die Umsetzung untereinander aushandeln.“ Schnelle Erfolge sind daher nicht zu erwarten, sondern harte Diskussionen und langwierige Verhandlungen im Verteilungskampf um Steuereinnahmen. „Denn keines der Länder, die internationalen Konzernen Steuerschlupflöcher bieten, wird freiwillig auf die damit verbundenen Vorteile, etwa die dadurch zusätzlich ins Land fließenden Steuereinnahmen, verzichten.“