Sonderregelungen für die Land- und Forstwirtschaft
Die Wetterkapriolen verursachten auch Schäden an Forstwegen und Wäldern, die umgehend der Finanzverwaltung gemeldet werden müssen. „Wollen Land- und Forstwirte den ermäßigten Steuersatz für ihre außerordentliche Holznutzung beantragen, ist Eile geboten“, sagt Erich Drescher, Steuerberater bei Ecovis in Bayreuth.
Für alle Fälle gilt: Der persönliche Berater kennt die richtigen Wege zur schnellen Hilfe und gibt die für den Einzelfall passenden Hinweise, damit Geschädigte ihre Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können.