- regelmäßiges außerlandwirtschaftliches Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (Renten, Verletztengeld, Krankengeld) von mehr als 4.800 Euro jährlich;
- wegen Erziehung eines Kindes oder der Pflege eines Pflegebedürftigen in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehende Versicherungspflicht.
Eine Befreiung von der Versicherung sollte gut überlegt werden und nur nach einer sorgfältigen Analyse anderer bestehender Versorgungsansprüche gestellt werden.
Autor: Josef Biersack, Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben, biersackj@landshut.lsv.de
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