Welche Betriebe können Härtefallhilfen bekommen?
Die Härtefallhilfe ergänzt die Corona-Hilfsprogramme von Bund und Ländern. Sie betrifft Landwirte, die von den anderen Förderungen bisher nicht profitieren konnten. Entscheidend ist, dass sie aufgrund der Pandemie in Not geraten sind und förderfähige Fixkosten haben.
Wie läuft das Verfahren bei Schweinehaltern?
Die Härtefallhilfen gibt es für Antragsteller, deren Umsatzrückgang nicht nur auf Corona zurückzuführen ist. Ein prüfender Dritter – etwa ein Steuerberater – muss bestätigen, dass der Umsatzeinbruch zu mindestens 90 Prozent der Pandemie geschuldet ist.
Wichtig: Umsatzeinbußen, die voll und ganz auf Corona zurückzuführen sind, gleicht weiterhin die Überbrückungshilfe aus. Insbesondere aufgrund der zeitgleich mit der Corona-Pandemie aufgetretenen afrikanischen Schweinepest (ASP) ist in der Regel aber davon auszugehen, dass ein Umsatzeinbruch nicht allein mit Corona zusammenhängt. Für Schweinhalter kommt damit regelmäßig nur die Härtefallhilfe in Betracht.
Analog der Überbrückungshilfen stellen auch hier die Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer die Anträge.
Gestellte, aber noch nicht bewilligte Überbrückungshilfe-Anträge werden automatisch in die Härtefallhilfe überführt – soweit der prüfende Dritte den Umsatzeinbruch durch die Pandemie bestätigt. Ein Neuantrag ist nicht erforderlich.
Welche Fristen sind zu beachten?
Für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2022 beträgt der Förderbetrag bis zu 100.000 Euro, abhängig vom Umsatzeinbruch. Die Härtefallhilfe deckt bis zu 100 Prozent der Fixkosten. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2022.
„Die Härtefallhilfe soll die betroffenen Schweinehalter unbürokratisch und schnell unterstützen. Wir Steuerberater finden das passende Unterstützungsprogramm für Schweinehalter“, sagt Ecovis-Steuerberater Anton Filser in Ingolstadt.
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