Zu den begünstigten Leistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen gehören beispielsweise:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden wie streichen oder verputzen
- Streichen/lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen
- Reparatur und Wartung von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Reparatur von Haushaltsgeräten
- Leistungen auf dem Grundstück wie etwa Garten- und Wegearbeiten
Ganz wichtig: Der Steuerbonus wird nur gewährt, wenn auf der Rechnung die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind und eine bargeldlose Zahlung auf das Konto des Auftragnehmers erfolgt. Zudem müssen die entsprechenden Nachweise beim Finanzamt vorgelegt werden.