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Hilfsprogramme und steuerliche Erleichterungen für Flutopfer

Bund und Länder leisten den Betroffenen vom Hochwasser Anfang Juni Beistand mit Hilfsprogrammen und Steuererleichterungen.

(PresseBox) (München, )
Für Unternehmen, Gewerbetreibende und Angehörige Freier Berufe sowie Privatleute stehen in Bayern, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen zahlreiche Hilfsprogramme auf Abruf. Dazu kommen umfangreiche Investitionsvorhaben für die Wiederherstellung und Verbesserung der zerstörten Infrastruktur. Insgesamt wollen Bund und Länder rund acht Milliarden Euro bereit stellen.

Allein in Bayern hat die Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern aufgelegt. Vom Hochwasser betroffene Betriebe können bei einer Schadenshöhe über 5.000 Euro dann 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, maximal 100.000 Euro und bei Existenzgefährdung 200.000 Euro erhalten. Hochwassergeschädigte Gewerbeunternehmen und Freiberufler erwartet ein „Sofortgeld“ bis 5.000 Euro sowie ein Härtefonds für Sonderfälle. Bei der LfA Förderbank Bayern gibt es außerdem Vorzugskonditionen im Rahmen des Mittelstandskreditprogramms.

„Es gibt neben den Hilfsprogrammen auch steuerliche Erleichterungen“, erklärt Michael Tippelt, Steuerberater bei Ecovis im vom Hochwasser der Donau besonders betroffenen niederbayerischen Deggendorf. So können etwa Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. „Entlastung bietet die Stundung und Anpassung der Vorauszahlung der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Betroffene sollten sie innerhalb einer Frist von vier Monaten beantragen. Die Finanzverwaltung verlangt dann innerhalb dieser Frist auch keine rückständigen oder fällig werdenden Steuern.“ In jedem Fall sollten Anträge auf Hilfen so schnell wie möglich, spätestens bis zum 31. Dezember 2013 bei den jeweiligen Behörden gestellt werden. Tippelt: „Wie auch immer: Der persönliche Steuerberater kennt die richtigen Wege zur schnellen Hilfe und gibt die für den Einzelfall passenden Hinweise.“

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmens¬berater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

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