Allein in Bayern hat die Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern aufgelegt. Vom Hochwasser betroffene Betriebe können bei einer Schadenshöhe über 5.000 Euro dann 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen, maximal 100.000 Euro und bei Existenzgefährdung 200.000 Euro erhalten. Hochwassergeschädigte Gewerbeunternehmen und Freiberufler erwartet ein „Sofortgeld“ bis 5.000 Euro sowie ein Härtefonds für Sonderfälle. Bei der LfA Förderbank Bayern gibt es außerdem Vorzugskonditionen im Rahmen des Mittelstandskreditprogramms.
„Es gibt neben den Hilfsprogrammen auch steuerliche Erleichterungen“, erklärt Michael Tippelt, Steuerberater bei Ecovis im vom Hochwasser der Donau besonders betroffenen niederbayerischen Deggendorf. So können etwa Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. „Entlastung bietet die Stundung und Anpassung der Vorauszahlung der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Betroffene sollten sie innerhalb einer Frist von vier Monaten beantragen. Die Finanzverwaltung verlangt dann innerhalb dieser Frist auch keine rückständigen oder fällig werdenden Steuern.“ In jedem Fall sollten Anträge auf Hilfen so schnell wie möglich, spätestens bis zum 31. Dezember 2013 bei den jeweiligen Behörden gestellt werden. Tippelt: „Wie auch immer: Der persönliche Steuerberater kennt die richtigen Wege zur schnellen Hilfe und gibt die für den Einzelfall passenden Hinweise.“