Hinweisgeberportal für Straftaten
Seit 1. Oktober 2021 gibt es das Hinweisgeberportal der ZKB. Über das Portal lassen sich namentlich oder anonym Hinweise auf Straftaten in Bayern direkt bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Das Ziel: den Betrug im Gesundheitswesen eindämmen. Denn jedes Jahr soll das bayerische Gesundheitswesen durch gefälschte Rezepte, Scheinbehandlungen und manipulierte Rechnungen im Krankenhaus rund 26 Milliarden Euro verlieren. Das Hinweisgeberportal ist nur für Fälle mit einem wirtschaftlichen Hintergrund gedacht, nicht für Behandlungsfehler.
Wer kann Straftaten anonym melden?
Aufgerufen zu den Meldungen sind beispielsweise Mitarbeitende im Gesundheitswesen, Patienten oder auch deren Angehörige, die bestimmte Taten beobachtet haben. Dazu gehören unter anderem:
- abgerechnete, aber nicht erbrachte Leistungen (Luftleistungen),
- nicht vollständig oder nicht wie vorgeschrieben erbrachte Leistungen,
- erbrachte Leistungen von nicht ausreichend qualifiziertem Personal,
- Rückerstattung eines Teils einer gezahlten Leistung (Kick-Back-Zahlung) oder pauschale Beiträge für Leistungen oder Patienten (Kopfpauschalen).
Der Erfolg des Hinweisgebersystems bleibt abzuwarten
Ob ein solches Hinweisgebersystem tatsächlich dazu beitragen kann, dass sich die Dunkelziffer von Korruption und Betrug im Gesundheitswesen verringert, bleibt abzuwarten. Denn wer Straftaten melden will, konnte diese bisher bereits anonym oder namentlich den Staatsanwaltschaften, Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigungen per Fax, Brief oder E-Mail melden. Auch wenn schon viele vom bisherigen System Gebrauch gemacht haben: Nicht hinter jeder Meldung steckt eine Straftat.
„Sollten Sie als Ärztin oder Arzt oder als verantwortliche Person in einer Praxis, einem MVZ oder einem Krankenhaus von einem Ermittlungsverfahren betroffen sein, verteidigen wir Sie. Bei Bedarf in Zusammenarbeit mit unseren Fachanwältinnen und Fachanwälten für Medizinrecht“, sagt Janika Sievert.
Tipp: Eine interne Meldestelle kann Abhilfe schaffen
Auf dem Blog zum Wirtschaftsstrafrecht finden Sie eine webbasierte Lösung zur Einführung eines Hinweisgebertools auch in Ihrer Arztpraxis oder Ihrem Krankenhaus. Damit können Sie als erstes von Vorwürfen gegen Sie erfahren und diese aufklären, bevor sich die Hinweisgeber an eine Staatsanwaltschaft wenden.
Janika Sievert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Steuerrecht bei Ecovis in München
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