Mit zehn Ärzten und Apothekern haben wir den Gesundheitsverbund Dachauer Land gegründet, um die medizinische Versorgung im westlichen Landkreis zu verbessern. Damit reagieren wir auf die wachsende Bedeutung ärztlicher Kooperationen und wollen Synergien zwischen Allgemeinmedizinern und Fachärzten nutzen. Ziel ist es, Kosten zu reduzieren, unsere Verhandlungsposition zu stärken und Versorgungsstrukturen zu optimieren. Mit einem gemeinsamen Außenauftritt können wir uns gegenüber Medizinischen Versorgungszentren behaupten. Dies ist wichtig, denn gerade die überalterte Landbevölkerung braucht Haus- und Fachärzte vor Ort. Obwohl der Bestand hoch ist, gibt es hier eine Versorgungslücke, denn zwischen städtischer und ländlicher Versorgungsstruktur besteht ein krasses Gefälle.
Wie will der Gesundheitsverbund junge Allgemeinmediziner und Fachärzte für die Arbeit auf dem Land begeistern?
Unser Ziel ist es, eine Versorgungsstruktur zu schaffen, die jungen Menschen den Einstieg auf dem Land ermöglicht und ihnen hilft, mit einer eigenen Praxis Fuß zu fassen. Damit sichern wir langfristig die Attraktivität einzelner Praxen. Um dies zu erreichen, wollen wir auch die Weiterbildung im Verbund fördern. Zudem planen wir die Etablierung von lokalen Gesundheitszentren und Bereitschaftspraxen und verhandeln mit der Behörde über die Gründung eines Ärztehauses.
Wieso haben Sie sich bei der Gründung für die Rechtsform Genossenschaft entschieden?
Die eingetragene Genossenschaft ist unkompliziert zu gründen und bietet später flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Dies ist für uns besonders wichtig, da wir davon ausgehen, die Mitgliederzahl innerhalb eines Jahres auf 30 zu steigern. Mitglied im Gesundheitsverbund können alle Personen werden, die im Gesundheitssystem tätig sind. Es fallen 1.000 Euro für einen Genossenschaftsanteil an, aber bisher kein Jahresbeitrag. Kurzfristig werden wir zwar noch keine gewaltigen Gewinne erwirtschaften, auf lange Sicht wollen wir aber natürlich schon schwarze Zahlen schreiben.
Wieso war professionelle Unterstützung bei der Gründung wichtig?
Ecovis hat sich bei der Auswahl der Rechtsform als starker Partner erwiesen, der uns mit Rat und Tat zur Seite stand. Der Rat, als eingetragene Genossenschaft zu starten, hat sich bisher ausgezahlt.
Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG)
Was? Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen, die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen. Charakteristisch ist die Identität von Entscheidungsträgern, Geschäftspartnern und Kapitalgebern.
Wozu? Ziele sind in der Regel die Mitgliederförderung, Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung (S-Prinzipien).
Wer? Grundsätzlich kann jeder eine eG gründen. In Deutschland gibt es derzeit etwa 5.470 eingetragene Genossenschaften.
Wie? Die eG muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen und ist in das Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts einzutragen. Sie muss über eine Satzung mit gesetzlich vorgeschriebenem Mindestinhalt verfügen. Ihre drei Organe sind in der Regel Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung.
Wer noch? Die eG ist verpflichtet, sich einem sogenannten Genossenschaftsverband anzuschließen, der die angeschlossenen Genossenschaften in rechtlichen, steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Fragen berät. Ecovis hat dafür den ECOVIS Genossenschaftsprüfverband e.V.