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Keine Umsetzung von BFH-Urteilen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen

Urteile des Bundesfinanzhofs werden von der Finanzverwaltung oft nicht umgesetzt. Für Unternehmen können damit erhebliche Nachteile verbunden sein, wie am Beispiel der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen deutlich wird.

(PresseBox) (München, )
Wenn bei Betriebsveranstaltungen die Freigrenze von 110 Euro je Mitarbeiter überschritten wird, fällt laut Bundesfinanzhof (BFH) dabei nicht unbedingt Lohnsteuer an. In zwei Urteilen behielt der BFH in München diese Grenze zwar bei – ein erheblicher Teil der Ausgaben zählt aber nicht mehr mit (Az: VI R 94/10). Zudem sind begleitende Angehörige nicht mehr dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen (Az: VI R 7/11).

Hintergrund: In einem Revisionsverfahren hat der BFH entschieden, dass nur solche Kosten des Arbeitgebers in die Prüfung der Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen einzubeziehen seien, die dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil bescheren, also vor allem Speisen, Getränke, Musik- und ähnliche Darbietungen. Aufwendungen, die gewissermaßen die Ausgestaltung einer Betriebsveranstaltung betreffen, zum Beispiel Kosten für Buchhaltung, für den Eventmanager oder für die Ausschmückung des Festsaals, seien nicht zu berücksichtigen. Außerdem entschied der BFH, dass der auf Begleitpersonen des Arbeitnehmers entfallende Kostenanteil bei der Berechnung der Freigrenze von 110 Euro dem Mitarbeiter nicht mehr zuzurechnen sei.

Allerdings hat die Sache einen Haken, denn die Finanzverwaltung entschloss sich dazu, diese BFH-Urteile zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze nicht anzuwenden und sie nicht im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. Doch die Unternehmen sollten sich davon nicht beeindrucken lassen und die BFH-Urteile trotzdem umsetzen! Die Karten werden ab 2015 ohnedies neu gemischt.
Ab 1. Januar nächsten Jahres gelten 150 Euro je Mitarbeiter als neue Freigrenze, allerdings einschließlich der Aufwendungen für Begleitpersonen. Eventuell erfasst diese gesetzliche Neuerung auch noch das Jahr 2014.

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.500 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

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