Welche Hilfen es gibt
Die KfW gewährt Kredite über die Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Millionen Euro für Betriebsmittel. Es gilt für kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie Selbstständige ohne Umsatzgrößenbeschränkung.
Voraussetzungen für die KfW-Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm UBR
Anträge stellen können Unternehmen wegen
- Umsatzrückgängen durch weggebrochene Absatzmärkte,
- nachgewiesener Produktionsausfälle in der Ukraine, Russland oder Weißrussland,
- der Schließung von Fertigungsstätten in der Ukraine, in Russland oder in Weißrussland,
- nachgewiesener Produktionsausfälle infolge fehlender Rohstoffe und Vorprodukte sowie
- sehr hoher Betroffenheit durch Energiekosten (Kostenanteil mindestens drei Prozent vom Jahresumsatz 2021).
- Um den Hausbanken die Kreditvergabe zu erleichtern, gewährt die KfW eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent für Kredite an Firmen mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz.
- Bei größeren Unternehmen sind es 70 Prozent.
Programme der Bürgschaftsbanken
Unabhängig von der KfW gibt es ein Programm der Bürgschaftsbanken der Länder. Es dient der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf von bis zu 2,5 Millionen Euro. Zu verbürgen sind Betriebsmittel- und Investitionskredite. Die Bürgschaftsquote liegt bei maximal 80 Prozent. Sowohl über die Konsortialkredite als auch über die Bürgschaften spricht der Bund derzeit noch mit der EU-Kommission.
Mehr Planungssicherheit
Die KfW setzt mit den neuen Programmen ihre unterschiedlichen Programme aus der Finanzkrise und der Corona-Pandemie fort. Allein für Corona-Kredite im Inland hat die Förderbank bis Ende 2021 etwa 57 Milliarden Euro zugesagt. „Die Hilfen schaffen mehr Planungssicherheit für betroffene Unternehmen“, sagt Ecovis-Fördermittelberater Thomas Born in Rostock. „Viele Unternehmen sind noch stark von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen und durch die aktuellen Ereignisse schwer angeschlagen.“f