Eine langfristige Lösung, die Gesetz und Ethik entspricht, scheint bislang nicht in Sicht. Dabei gibt es viele Ideen, ist man nur gewillt, das alte Modell der plumpen Fangprämien endlich hinter sich zu lassen. Stattdessen sollte darüber nachgedacht werden, wie der Ausbau der integrierten und vernetzten Versorgungsstrukturen vorangetrieben werden kann. Denn hier können sich für Zuweiser tatsächlich Vorteile ergeben, wenn die Kliniken zu diesem Zweck fachspezifische Fortbildungen und Studien anbieten, die Kontrolle einer leitliniengerechten Versorgung einführen oder ihren Zuweisern zu diesem Zweck auch betriebswirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Unterstützungen und Schulungen anbieten. Solche Investitionsbeiträge zum Ausbau der integrierten und vernetzten Versorgungsstrukturen werden, wie vom Gesetzgeber gewollt, dafür sorgen, dass die Zuweisung künftig aufgrund von sachlichen Gründen erfolgt. Und werden darüber hinaus langfristig auch Ärzten und Kliniken zugutekommen.
Worüber wir reden sollten
”Wie kann ich rechtlich einwandfreie Vereinbarungen mit Kooperationspartnern treffen?
”Wie erkenne ich, ob bestehende Kooperationen rechtliche Risiken für mich bergen?