Erfolgversprechend hingegen ist die Einführung intelligenter Arbeitszeitregelungen. Dazu rät Thomas G.-E. Müller, Rechtsanwalt bei Ecovis: „Sie ist in der Mehrzahl der Fälle praktikabel umzusetzen; denn diesbezüglich steht dem Unternehmer ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu. Das bedeutet: Die Einführung neuer Arbeitszeitenregelungen bedarf grundsätzlich keiner Zustimmung der Arbeitnehmer.“
Wenn Modelle wie z. B. die Vertrauensarbeitszeit umgesetzt werden, kann das Unternehmen ganz auf eine betriebliche Zeiterfassung verzichten. Denn die Erfüllung der Arbeitszeitverpflichtung wird dem Arbeitnehmer auferlegt und an die Erledigung des Arbeitspensums gekoppelt. Im Betrieb kann es auch nicht mehr zum Absitzen der täglichen Regelarbeitszeit kommen. Rechtsanwalt Müller: „Die diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und bieten Unternehmern enorme Einsparungs- und Effizienzpotenziale.“