Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz will der Gesetzgeber die Krankenhäuser dazu verpflichten, die erforderlichen Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und bestimmte Qualitätsaspekte an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln. Für das Verzeichnis aufbereitet werden die Daten dann durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden. Das Online-Verzeichnis ist Teil der geplanten umfassenden Krankenhausreform. Geplant ist, das Leistungsangebot am 1. April 2024 freizuschalten.
„Ob ein Krankenhaus über das Verzeichnis Patienten gewinnen kann, steht und fällt mit der Qualität der übermittelten Daten. Die Häuser sollten deswegen bereits jetzt prüfen, welche Daten nebst zugehöriger Dokumentation sie dem InEK zur Verfügung stellen können“, sagt Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München.