Wann ist die Umsatzsteuer fällig?
Die Ausgabe eines Gutscheins gegen Entgelt ist daher als sonstige Leistung mit 19 Prozent zu versteuern. Bei einem Gutscheinwert von 40 Eurowerden also 6,39 Euro Mehrwertsteuer fällig. Andererseits kann ein umsatzsteuerpflichtiger Erwerber Vorsteuerabzug in dieser Höhe geltend machen. Damit stellt sich die Frage, ob bei der Einlösung des Gutscheins noch einmal Mehrwertsteuer auf die eingetauschten Waren fällig wird. „Das würde zu einer Doppelbesteuerung beim Händler führen, die auch der EuGH nicht will“, so Ecovis-Steuerberater Helmut Fritzsch. In der „Umsatzsteuer-Rundschau“, folgert Professor Dr. Hans Nieskens daher, dass der Händler nur bei der Ausgabe des Gutscheins 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen und für den entsprechenden Voranmeldungszeitraum abführen muss. Die Einlösung des Gutscheins löst keine weitere Umsatzsteuer aus. „Das bedeutet aber”, so Fritzsch, „dass der ermäßigte Satz von sieben Prozent nicht zur Geltung kommt – zulasten der Marge.“ Derzeit klären die deutschen Finanzverwaltungsexperten unter Einbeziehung der EU-Ebenen die Folgen des Urteils. Bis dahin soll nach der bisherigen Besteuerungspraxis
verfahren werden.
Worüber wir reden sollten
” Wie soll ich mich bis zur Klärung durch die deutsche Finanzverwaltung bei der Aus- bzw. Weitergabe von Gutscheinen gegen Entgelt verhalten?
” Wie bemisst sich die Umsatzsteuer auf die Zuzahlung, wenn der Wert der Waren, die der Einlöser des Gutscheins erwirbt, dessen Wert übersteigt?
” Gibt es Möglichkeiten, die Umsatzsteuer bei Gutscheinaus- oder –weitergabe durch spezielle Vertragsgestaltungen zu vermeiden, sodass nur die für den Warenerwerb geltende Mehrwertsteuer fällig wird?"