Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1203513

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Ms Michaela Diesendorf +49 89 58982672

Kurzarbeitergeld bei Hochwasser: Welche Betriebe es beantragen können

(PresseBox) (Berlin, )
Das Hochwasser hat im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Teilen Bayerns große Schäden verursacht. Kurzarbeitergeld kann in so einem Fall zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Genaueres gab die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Pressemitteilung vom 21.05.2024 bekannt.

Durch das Hochwasser sind Betriebe in finanzielle Not geraten. Arbeitnehmer sind in Sorge um ihren Arbeitsplatz. In Fällen wie diesen kann Kurzarbeitergeld eine wichtige Unterstützung für Betriebe und deren Arbeitnehmer bieten.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Ein vorübergehender Arbeitsausfall im Betrieb führt zu Einbußen oder Ausfall der Entgeltzahlung. Ausgefallener Arbeitslohn lässt sich in Teilen mit Kurzarbeitergeld ausgleichen. Es ist dabei unerheblich, ob der gesamte Betrieb oder nur einzelne Abteilungen eines Unternehmens vom Arbeitsausfall betroffen sind.

Die Bundesagentur für Arbeit gewährt Kurzarbeitergeld nur dann, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist und er in absehbarer Zeit wieder mit Vollarbeit rechnen kann. Maximal kann sie es für zwölf Monate gewähren, wenn der Betrieb alle Voraussetzungen erfüllt.

Die vier Hauptvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld sind:
  1. Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
  2. Betriebliche Voraussetzungen
  3. Persönliche Voraussetzungen
  4. Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit
Das Ziel ist, Arbeitskräfte im Betrieb und in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten.

Welche Betriebe Kurzarbeitergeld beantragen können

Ein Beispiel für erheblichen Arbeitsausfall ist eine Hochwasserkatastrophe. Betriebe können dann Kurzarbeitergeld beziehen. Denn: Es liegt ein unabwendbares Ereignis mit abweichenden Witterungsverhältnissen vor, das zur Erfüllung der Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld führt.

In einem solchen Krisenfall gilt außerdem, dass Beschäftigte, deren Arbeit im Betrieb wegen Hochwasser ausfällt, trotzdem bei Aufräumarbeiten helfen dürfen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bleibt dabei erhalten.

Ebenso können Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer aufgrund der Hochwassersituation kein Material erhalten, die Zahlung von Kurzarbeitergeld beantragen. Im umgekehrten Fall können auch Zulieferer Leistungen erhalten, wenn sie die Waren nicht an den betroffenen Abnehmer übergeben können.

Tipps und Hinweise zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes

Der Antrag auf Kurzarbeitergeld muss schriftlich oder digital bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Spätestens am letzten Tag des Monats, für den ein Betrieb Kurzarbeitergeld beantragt, muss der Antrag dort eingegangen sein.

Sind dabei alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Betriebe Kurzarbeitergeld ab Beginn des Arbeitsausfalls. „Arbeitgeber müssen unbedingt Arbeitszeitaufzeichnungen führen und die Ausfallstunden aufzeichnen, um gegenüber der Arbeitsagentur den Ausfall nachweisen zu können“, erklärt Andreas Heberle, Steuerberater bei Ecovis in Edenkoben.
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.